Digital Markets Act: Booking.com wohl vorerst kein “Gatekeeper”

| Politik Politik

Eine Gruppe von sieben großen Technologiefirmen wird gemäß dem EU-Digitalgesetz künftig als "Gatekeeper" eingestuft. Booking.com gehört voraussichtlich zunächst nicht zu diesen Unternehmen, geht, laut Agentur Reuters aber davon aus, die Kriterien im nächsten Jahr zu erfüllen.  "Gatekeeper" sind Plattformbetreiber, die eine bedeutende Marktstellung innehaben und daher ab März 2024 einer Reihe von Grundregeln folgen müssen.

Eine Gruppe von sieben großen Technologiefirmen wird gemäß dem EU-Digitalgesetz künftig als "Gatekeeper" eingestuft. Die EU-Kommission hat von Amazon, Apple, Microsoft, Samsung, Alphabet (Google), Meta (Facebook) und Bytedance (Tiktok) bestätigt bekommen, dass sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Thierry Breton, EU-Binnenmarktkommissar, verkündete diese Information am Dienstag. Booking.com gehört voraussichtlich zunächst nicht zu diesen Unternehmen, geht, laut Agentur Reuters aber davon aus, die Kriterien im nächsten Jahr zu erfüllen.

Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes IHA in Deutschland, sagte dazu: "Die Luft wird dünn für Booking.com: Allein aufgrund der Corona-Nachwirkung wird das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr als Gatekeeper eingestuft werden. Das Unternehmen ist also gut beraten, die strengen Wettbewerbsregeln der DMA schon heute für sich zu beachten."

"Gatekeeper" sind Plattformbetreiber, die eine bedeutende Marktstellung innehaben und als Vermittler zwischen einer großen Nutzerzahl und Unternehmen fungieren. Der Digital Markets Act (DMA) legt fest, dass diese "Gatekeeper" ab März 2024 einer Reihe von Grundregeln folgen müssen. Zum Beispiel darf der Online-Marktplatz Amazon keine bevorzugte Darstellung eigener Produkte mehr vornehmen, sondern muss die Produkte anderer Händler gleich behandeln.

Die Smartphone-Hersteller Apple und Samsung müssen ihren Kunden gestatten, vorinstallierte Apps zu entfernen. Darüber hinaus sollen Nutzer Apps, die nicht im App Store angeboten werden, auf ihren Smartphones installieren können. Der Suchmaschinenbetreiber Google muss allen Unternehmen den gleichen Zugang zu seinen Kartendiensten gewähren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.