Digital Markets Act: Booking.com wohl vorerst kein “Gatekeeper”

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Eine Gruppe von sieben großen Technologiefirmen wird gemäß dem EU-Digitalgesetz künftig als "Gatekeeper" eingestuft. Booking.com gehört voraussichtlich zunächst nicht zu diesen Unternehmen, geht, laut Agentur Reuters aber davon aus, die Kriterien im nächsten Jahr zu erfüllen.  "Gatekeeper" sind Plattformbetreiber, die eine bedeutende Marktstellung innehaben und daher ab März 2024 einer Reihe von Grundregeln folgen müssen.

Eine Gruppe von sieben großen Technologiefirmen wird gemäß dem EU-Digitalgesetz künftig als "Gatekeeper" eingestuft. Die EU-Kommission hat von Amazon, Apple, Microsoft, Samsung, Alphabet (Google), Meta (Facebook) und Bytedance (Tiktok) bestätigt bekommen, dass sie die erforderlichen Kriterien erfüllen. Thierry Breton, EU-Binnenmarktkommissar, verkündete diese Information am Dienstag. Booking.com gehört voraussichtlich zunächst nicht zu diesen Unternehmen, geht, laut Agentur Reuters aber davon aus, die Kriterien im nächsten Jahr zu erfüllen.

Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes IHA in Deutschland, sagte dazu: "Die Luft wird dünn für Booking.com: Allein aufgrund der Corona-Nachwirkung wird das marktbeherrschende Hotelbuchungsportal in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr als Gatekeeper eingestuft werden. Das Unternehmen ist also gut beraten, die strengen Wettbewerbsregeln der DMA schon heute für sich zu beachten."

"Gatekeeper" sind Plattformbetreiber, die eine bedeutende Marktstellung innehaben und als Vermittler zwischen einer großen Nutzerzahl und Unternehmen fungieren. Der Digital Markets Act (DMA) legt fest, dass diese "Gatekeeper" ab März 2024 einer Reihe von Grundregeln folgen müssen. Zum Beispiel darf der Online-Marktplatz Amazon keine bevorzugte Darstellung eigener Produkte mehr vornehmen, sondern muss die Produkte anderer Händler gleich behandeln.

Die Smartphone-Hersteller Apple und Samsung müssen ihren Kunden gestatten, vorinstallierte Apps zu entfernen. Darüber hinaus sollen Nutzer Apps, die nicht im App Store angeboten werden, auf ihren Smartphones installieren können. Der Suchmaschinenbetreiber Google muss allen Unternehmen den gleichen Zugang zu seinen Kartendiensten gewähren.


 

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