«Das Geld steht ihnen wegen der Umsatzeinbrüche ohnehin zu – leider aber erst mit Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 und damit faktisch frühestens im nächsten Jahr. Mit ein bisschen guten Willen der Politik und einer kleinen Gesetzesänderung könnten sie diese Erstattung aber schon jetzt bekommen.»
Dazu müssten die Regelungen zum so genannten Verlustrücktrag einmalig und ausnahmsweise so geändert werden, damit die aktuellen krisenbedingten Verluste schon im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden könnten. «Damit bekommen Betriebe Liquidität, die sie jetzt so dringend brauchen – und zwar nicht als Kredit oder Zuschuss, sondern aus Rückerstattungen des Finanzamts, die ihnen im nächsten Jahr ohnehin zustehen», sagte Schweitzer.
Der DIHK nannte ein Beispiel. Ein Hotel oder ein Einzelhandelsgeschäft in Form einer GmbH mit zehn Mitarbeitern und einem Jahresgewinn vor Steuern von jeweils 100 000 Euro in den Jahren 2018 und 2019 sowie einem voraussichtlichen Verlust von 50 000 Euro könnte in diesem Jahr 15 000 Euro zurückerhalten - wenn das Finanzamt seinen Verlustrücktrag schon im laufenden Jahr berücksichtigen würde. «Solch eine einmalige Anpassung würde den Betrieben sofort Liquidität verschaffen und deren dramatisch veränderte steuerliche Leistungsfähigkeit in diesem Jahr besser abbilden», so Schweitzer.
Die Politik hatte bereits umfassende Hilfspakete beschlossen, um Firmen und Jobs zu schützen etwa ein Sonderkreditprogramm der Förderbank staatlichen KfW. Infolge der Corona-Krise wird eine tiefe Rezession in Deutschland erwartet. Viele Geschäfte mussten schließen, Fabriken produzieren nicht mehr, Lieferketten sind unterbrochen. Im öffentlichen Leben gelten einschneidende Beschränkungen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.