Dirk Iserlohe - Gleichstellungsansprüche aus Corona-Hilfen dürfen nicht gelöscht werden

| Politik Politik

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht verboten, die bisher ungenutzte Corona-Linie von 60 Milliarden Euro für einen Klimafonds zu nutzen. Der Bundestag steht in heller Aufregung und die „aktuelle Stunde“ brachte den Kanzler in Verlegenheit. Die Bundesregierung will nun die „60 Milliarden Euro löschen“, so zitierte das Handelsblatt vorhin Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Dabei ist der finanzielle Bedarf für die Corona-Hilfen noch nicht abschließend geklärt. Einige Unternehmen befinden sich immer noch in gerichtlicher Auseinandersetzung, um angemessenen Schadenersatz, bzw. über die Gleichstellung hinsichtlich der gewährten Beihilfen aus den Jahren 2020 bis 2022. 

Die von der vorherigen Bundesregierung festgelegte Begrenzung der Hilfen der Höhe nach habe insbesondere zur Benachteiligung von größeren Unternehmen geführt, argumentiert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe, der erwartet, dass Finanzminister Lindner die Linie nicht löscht, sondern diese so lange bestehen lässt, bis die gerichtliche Klärung, über die von der Regierung willkürlich verhängten Beihilfe-Obergrenzen, erfolgt ist. Einige größere mittelständische Unternehmen aus dem Gastgewerbe beklagen die Wettbewerbsverzerrung durch eine unproportionale Zuordnung der Corona-Beihilfen. „Uns stünden noch ca. 45 Millionen Euro zu, wenn die Bundesregierung uns und unsere Hotels gleichberechtigt – wie einen Einzelbetrieb – behandelt hätte“, so Dirk Iserlohe. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik damals aufgegeben, dass – egal ob freiwillig im Rahmen von Beihilfen oder verpflichtend im Zuge eines Schadenersatzes – einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligt werden dürfen.

Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Iserlohe um die Gleichstellung der Branche. „Es wäre der Hohn, wenn jetzt die 60 Milliarden Euro gelöscht würden und die Regierung den Gerichten später erwidert, sie hätte kein Geld mehr dafür.“ Iserlohe fordert daher von der Regierung, dass sie, wenn sie schon nicht auf die belasteten Unternehmen zugeht, zumindest das Sondervermögen bis zur gerichtlichen Klärung offenhalten muss. Iserlohe dazu weiter: „Das eine ist, dass die frühere Regierung Fehler bei der Verteilung der Hilfen gemacht hat und nun Klageverfahren geführt werden müssen. Was aber nicht geht ist, dass Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck die Hinweise der Rechtsprechung ignorieren und erforderliche Töpfe für Mittel aus  der Vergangenheit einfach schließen. Gerade Wirtschaftsminister Habeck, der in einer Rede am 25. Januar 2023 auf dem Deutschen Gründertag in Berlin sagte: „Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die alle Unternehmen fair und gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort. Nur so können wir Innovation und Wachstum fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern“, müsste doch dafür Verständnis haben.“ Iserlohe fordert deshalb die Regierung erneut auf, sich an den Aussagen Habecks messen zu lassen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Unternehmen vor Diskriminierung und unfairen Beihilfepraktiken zu schützen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Er fragt sich erneut: „Warum müssen wir also diese unangemessene Wettbewerbsverzerrung hinnehmen? Immerhin hat der BGH nun in einem Fall die insoweit benachteiligte Dorint Gruppe zur Revision zugelassen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.