Diverse DEHOGA-Landesverbände mit Stufenplan für Wiedereröffnung

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Der DEHOGA Rheinland-Pfalz hat einen Plan zur stufenweisen Wiedereröffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe vorgelegt. Die einzelnen Schritte sind dabei an Inzidenzwerte gekoppelt. DEHOGA-Präsident Gereon Haumann sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur, der gemeinsam mit den Landesverbänden in Hessen und Bayern erarbeitete Vier-Stufen-Plan werde in Kürze den jeweiligen Landesregierungen zugeschickt. Die Vorschläge könnten dann in der nächsten Bund-Länder-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs eingebracht werden. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls einen Vier-Stufen-Plan (PDF) entwickelt. 

„Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakt-erfassung und Zutrittssteuerung wird die Sicherheit weiter erhöht. Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!“, so Haumann. 

Bundesregierung und Länder müssten sich «auf einen abgestimmten einheitlichen Plan verständigen, in dem auch Gastronomie und Hotellerie berücksichtigt werden», erklärte der Präsident des Branchenverbandes DEHOGA NRW, Bernd Niemeier, am Donnerstag in Neuss. Es gehe nicht um einen fixen Termin, sondern um die Festlegung von Zielgrößen, ab denen wieder geöffnet werden könne.

Niemeier warnt vor einer Benachteiligung seiner Branche beim Zurückfahren der Lockdown-Maßnahmen. «Wir waren im November die Ersten, die geschlossen wurden. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, dass wir wieder die Letzten sein müssen, die öffnen dürfen.» Die Branche habe funktionierende Hygiene- und Schutzkonzepte.

Der Stufenplan beginnt mit der angestrebten Öffnung von touristischen Unterkünften und der Außengastronomie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 75 und weniger über einen Zeitraum von einer Woche.

Bei einem Wert von 50 und darunter soll die Speisen-Gastronomie wieder geöffnet werden, zudem sollen gastgewerblichen Betriebe die Möglichkeit erhalten, Tagungen und Veranstaltungen auszurichten. Ab einem Wert von 35 soll auch die Getränke-Gastronomie wieder Gäste bewirten dürfen, ab 20 und weniger auch Bars und Clubs ohne Tanzflächen.

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen, lag am Donnerstag in ganz Rheinland-Pfalz bei 67,2 und damit unter dem Wert vor einer Woche (86,1). Das ist der niedrigste Stand seit dem 25. Oktober.

Stufenplan für die Wiedereröffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Detail

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie

Beherbergung:

  • Öffnung für alle Gäste unabhängig vom Reiseanlass
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln
  • Bereitstellung einer angemessenen Verpflegung für die Hausgäste, um Bewegungen außerhalb des Hotels zu vermeiden

Gastronomie:

  • bleiben geschlossen, davon ausgenommen Abhol- und Lieferservice von mitnahmefähigen Speisen

Außengastronomie:

  • Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen ausschließlich mit Tischservice
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln


Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Speisen-Gastronomie

Beherbergung:

  • Öffnung der Hotelrestaurants auch für Außerhaus-Gäste
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Gastronomie:

  • Öffnung der gastronomischen Betriebe, Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eisdielen und ähnlichen
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln
  • Nutzung digitaler Kontaktdatenerfassung

Außengastronomie

  • Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen und ähnlichen
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Tagungen und Veranstaltungen:

  • Öffnung ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben, unter
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln


Stufe 3: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Getränke-Gastronomie

Beherbergung:

  • Öffnung der getränkegeprägten Bereiche in der Lobby, Hotelbar, Lounge
  • Zusätzlich sind Buffets und Abholbereiche wieder zulässig
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregel

Gastronomie:

  • Öffnung der getränkegeprägten Gastronomie, das sind Kneipen, Vinotheken, Schankwirtschaften und ähnliche
  • Zusätzlich sind Buffets, Abholbereiche und Theken zulässig
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln

Außengastronomie:

  • Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen und ähnlichen
  • Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln


Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung von Clubs und Diskotheken 

  • Clubs und Diskotheken können mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten geöffnet werden.

Wenn Clubs und Discotheken geführt werden wie die „Getränke-Gastronomie“, also auch über entsprechende Konzessionen verfügen, dürfen diese Betriebe bereits ab einer 7 Tage Inzidenz von 35 öffnen.

Jedes Unternehmen und jede Betriebsart kann durch den Einsatz von technischen, wissenschaftlich und medizinisch anerkannten Mitteln (z.B. Luftreinigungsfilteranlagen, etc.) eine erweiterte Eröffnungsperspektive erreichen.

Der DEHOGA fordert außerdem eine dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung bis zum 31. Dezember 2022 soll aufgehoben werden. Zudem soll die Steuersenkung nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten, da dieser Bereich laut Verband die höchsten Umsatzverluste verzeichnen musste. Am Mittwochabend hatten die Spitzen der großen Koalition in Berlin unter anderem beschlossen, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Bars bis Ende 2022 auf dem verringerten Satz von sieben Prozent bleibt (Tageskarte berichtete).

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) begrüßte diese Verlängerung. Wegen der erneuten Schließung von Hotels und Gastronomiebetrieben habe diese Hilfsmaßnahme bislang nicht die gewünschte Wirkung entfalten können, erklärte sie. Die Verlängerung sei richtig, um «die von der Pandemie besonders hart getroffene Branche zielgerichtet zu unterstützen».

(Mit Material der dpa)


 

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