Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen bis Ende 2022 verlängert

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Für Speisen in Restaurants und Cafés soll nach dem Willen der großen Koalition bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Die Spitzen von Union und SPD beschlossen am Mittwoch, dass die zunächst bis 30. Juni befristete Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise verlängert wird. Wie der DEHOGA Bayern mitteilt, habe Ministerpräsident Markus Söder im Koalitionsausschuss die Verlängerung durchgesetzt.

Der Koalitionsausschuss hatte die Reduzierung der Mehrwertteuer auf Speisen zuerst im April des letzten Jahres von 19 auf 7 Prozent beschlossen und eine Verlängerung eigentlich nicht beabsichtigt. Die von Gastronomie-Vertretern und beständig wiederholte Forderung, ließ immer mehr Politiker einschwenken. So plädierte erst in der letzten Woche der Baden-Württembergische Landesminister Guido Wolf (CDU)  für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent in der Gastronomie. (Tageskarte berichtete

Die positiven Effekte nicht mitgerechnet, ist die Maßnahme milliardenschwer: Allein im zweiten Halbjahr 2020 hat die Senkung Bund und Länder 1,7 Milliarden Euro an Einnahmen gekostet (berichtet der Business Insider). Der Betrag sei regierungsintern extra für den Koalitionsausschuss errechnet worden. Somit würden durch die jetzt beschlossene Konjunkturspritze für die Gastronomie jährlich Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro entstehen. Davon kämen 1,8 Milliarden Euro vom Bund. Die Mehrwertsteuersenkung in der Hotellerie vor über zehn Jahren habe gezeigt, dass diese Kosten, durch erhöhte Ausgaben der Gäste schnell kompensiert worden seien, argumentieren die Verbände.

Die verlängerte Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie ist nach Ansicht von CSU-Chef Markus Söder eine wichtige Unterstützung für die durch die Corona-Krise arg gebeutelte Branche. «Mit der Mehrwertsteuersenkung kann der Gastronomie hoffentlich nach dem Ende der Beschränkungen ein besserer Neustart gelingen. Es wäre ein schlechtes Signal gewesen, wenn es parallel zur Eröffnung eine Steuererhöhung gegeben hätte», sagte der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststät-tenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen. „Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“ Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. 

 

Folgende beschloss der Koalitionsausschuss darüber hinaus:

Die positiven Effekte nicht mitgerechnet, ist die Maßnahme milliardenschwer: Allein im zweiten Halbjahr 2020 hat die Senkung Bund und Länder 1,7 Milliarden Euro an Einnahmen gekostet (berichtet der Business Insider). Der Betrag sei regierungsintern extra für den Koalitionsausschuss errechnet worden. Somit würden durch die jetzt beschlossene Konjunkturspritze für die Gastronomie jährlich Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro entstehen. Davon kämen 1,8 Milliarden Euro vom Bund. Die Mehrwertsteuersenkung in der Hotellerie vor über zehn Jahren habe gezeigt, dass diese Kosten, durch erhöhte Ausgaben der Gäste schnell kompensiert worden seien, argumentieren die Verbände.

 

STEUERHILFE FÜR UNTERNEHMEN: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 ausgeweitet auf maximal 10 Millionen Euro (20 Millionen bei Zusammenveranlagung). Unternehmen können damit coronabedingte Verluste in größerem Umfang steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen, was kurzfristig Liquidität schafft.

CORONA-ZUSCHUSS: Erwachsene Empfänger von Grundsicherung erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro.

KINDERBONUS: Familien mit Kindern bekommen wie im vergangenen Jahr einen Kinderbonus als Zuschuss zum Kindergeld. Dieser soll 2021 pro Kind 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker.

GRUNDSICHERUNG: Die Regelung zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung wird bis Ende 2021 verlängert. Vermögensprüfungen werden damit nur eingeschränkt durchgeführt und vorläufige Leistungen einfacher bewilligt.

MEHRWERTSTEUER IN DER GASTRONOMIE: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Bars bleibt bis Ende 2022 auf dem verringerten Satz von 7 Prozent.

HILFEN FÜR KULTURBRANCHE: Das Hilfsprogramm für Kulturschaffende wird mit einer Milliarde Euro fortgesetzt.

Koalition beschließt Milliardenhilfen für Familien und Unternehmen

Die große Koalition will die negativen Folgen der Corona-Pandemie für Familien, Geringverdiener, Wirtschaft und Kultur mit neuen Milliardenhilfen abfedern. So sollen Familien wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus erhalten. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen, wie die Spitzen von CDU/CSU und SPD am späten Mittwochabend nach dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt mitteilten. Dieser Bonus soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Die große Koalition greift zudem Unternehmen mit coronabedingten Verlusten stärker unter die Arme. Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie diese Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.

Helfen wollen CDU/CSU und SPD auch der besonders hart vom Lockdown betroffenen Gastronomie. So soll für Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 weiter ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni befristet gewesen.

Weitere Unterstützung erhalten zudem die Kulturschaffenden. Nach dem Beschluss der Koalition wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm «Neustart Kultur» mit einer Ausstattung von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans zeigten sich sehr zufrieden mit den rund fünfstündigen Verhandlungen. «Wir haben sowohl für die Familien, für Menschen mit schwerer Einkommenssituation, aber eben auch für die Gewerbetätigen und die Gastronomie eine Menge rausgeholt», sagte Walter-Borjans. Das Wichtigste sei «ein Stück Hilfe» für Menschen, die in der Corona-Zeit unter Druck geraten seien. Esken betonte, es habe in keinem Punkt unter den Koalitionären große Widerstände gegeben.

Es sei ein «sehr harmonischer Koalitionsausschuss» gewesen, sagte auch Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU). «Das zeigt also, dass in der Krise die Koalition durchaus handlungsfähig ist.» Der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet, der erstmals an der Spitzenrunde teilnahm, habe sich «prima eingefügt». Er sei ja ohnehin bestens vernetzt in Berlin und brauche keine lange Einarbeitungszeit, sagte Brinkhaus. «Es war so, als wenn er immer da gewesen wäre.»

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte, es sei «rundum ein gelungener Koalitionsausschuss» gewesen. Man habe in sehr guter Atmosphäre beraten. «Das war nicht zwingend zu erwarten, weil man ja bei den einen oder anderen Äußerungen im Vorfeld schon das Gefühl hatte, dass man sich auch im Wahlkampfmodus befinden könnte.» Dieser Verdacht habe sich «so nicht bestätigt», sagte Dobrindt.

CSU-Chef Markus Söder lobte die Beschlüsse ausdrücklich. Es seien «gute Nachrichten» in der Corona-Krise, die Existenzen sicherten, notwendige Liquidität schafften und besonders Betroffenen zugutekämen, schrieb der bayerische Ministerpräsident nach den Beratungen beim Kurznachrichtendienst Twitter.

Laut Esken und Walter-Borjans können die neuen Hilfen ohne einen Nachtragshaushalt im bestehenden Finanzrahmen finanziert werden. Der Corona-Zuschuss für Empfänger von Grundsicherung und der Kinderbonus kosteten den Staat etwa 3 Milliarden Euro, die geringere Mehrwertsteuer in der Gastronomie schlage mit rund 3,5 Milliarden Euro zu Buche. Dazu komme 1 Milliarde für die Kulturbranche. Die finanziellen Auswirkungen der Steuerentlastungen für Unternehmen ließen sich derzeit dagegen schwer schätzen.

Beim einzigen Thema ohne Corona-Bezug, der geplanten Euro-Drohne, vereinbarten CDU/CSU und SPD, die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen, damit die Verträge zur Entwicklung und Beschaffung im März unterzeichnet werden können. Der Industrievertrag umfasse keine Bewaffnung der Drohne, heißt es in ihrem Beschlusspapier. (dpa)


 

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