Dramatische Lage im Gastgewerbe: DEHOGA schreibt an Bundeskanzler und Arbeitsminister

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Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag hat sich der DEHOGA Bundesverband in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz und an Arbeitsminister Heil gewandt. Der Verband weist darin noch einmal auf die dramatische Lage vieler Betriebe hin und zeigt die drängendsten Handlungsfelder auf.

Dazu gehört weiterhin auch das Thema Kurzarbeit. Über die Hälfte der Betriebe (53,7 Prozent) haben für Januar Kurzarbeit angezeigt, wie aus der aktuellen Umfrage des Verbandes hervorgeht. Das sind doppelt so viele wie noch im November 2021. Dieser sprunghafte Anstieg verdeutliche nicht nur den Negativtrend, sondern beweise, wie wichtig das Instrument der Kurzarbeit sei und bleibe. Die coronabedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit müssten dringend, so wie 2020 und 2021, aufrechterhalten werden, bis die Pandemie „uns endlich aus ihrem Würgegriff entlässt“, schreibt der Verband.

Genau das haben die Lobbyisten in dieser Woche auch noch einmal in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Heil eingefordert. Die Regelungen müssen über den 31. März hinaus verlängert werden. Die bisher auf 24 Monate beschränkte maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds müsse an die Dauer der Coronakrise angepasst werden. Und die Sozialversicherungsbeiträge müssten wieder zu 100 Prozent erstattet werden.

Gleichzeitig müsse die Überbrückungshilfen verbessert werden, sodass alle hart getroffenen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl  existenzsichernde Unterstützung erfahren. Es könne und dürfe nicht sein, dass die Politik ihre Unterstützung auf den (hoffentlich) letzten Metern der Pandemie aufgebe und Beschäftigte und Betriebe ihrem Schicksal überlasse, so der Verband.

In dem Schreiben an Bundeskanzler Scholz fordert der Verband:

  • Die Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit ist dringend geboten, um irreparable Schäden für den gastgewerblichen Arbeitsmarkt abzuwenden.
  • Die Überbrückungshilfen sind mit Blick auf die seit November massiven Umsatzverluste nachzubessern. Dies gilt insbesondere für die Erhöhung des Eigenkapitalzuschusses auf 50 Prozent. Ebenso muss sichergestellt werden, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl ausreichende Unterstützung erhalten.
  • Das Regelwirrwarr muss sofort beendet werden: Die 2G-Plus Regelungen und hier insbesondere die Ausnahmen von der Testpflicht müssen bundesweit einheitlich und insbesondere verständlich sowie praktisch umsetzbar gestaltet werden.
  • Nachdem bereits in den Bundesländern Bayern und NRW seit längerem auf die Kontakterfassung in unseren Betrieben verzichtet wird, ohne dass negative Auffälligkeiten beim Infektionsgeschehen aufgetreten sind, haben wir angeregt, bundesweit darauf zu verzichten. Die Tatsache, dass immer mehr Gesundheitsämter aus Kapazitätsgründen ohnehin auf die Nachverfolgung verzichten, führt zu erheblichen Zweifeln an der Geeignetheit der Kontakterfassung für die Pandemiebekämpfung.
  • In dieser für viele Gastronomen und Hoteliers perspektivlosen Lage bedarf es eines mutmachenden Signals. Die Branche baut auf die Aussage von Olaf Scholz vor der Wahl, dass „die reduzierte Mehrwertsteuer bleibt“. Es wäre jetzt wichtig, der Branche die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung, die im Koalitionsvertrag nicht enthalten ist, zuzusagen.

In dem Schreiben an Arbeitsminister Heil fordert der Verband:

  • Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds, die derzeit 24 Monate beträgt, muss an die Dauer der Coronakrise angepasst und das Corona-Kurzarbeitergeld so lange gewährt werden können, wie es aufgrund der staatlichen Eingriffe zu signifikanten und unvermeidbaren Arbeitsausfällen kommt.
  • Entgegen unserer Hoffnung hat die neue Bundesregierung die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bislang nicht wieder in Kraft gesetzt. Wir appellieren dringend an die Ampel-Koalition, dies umgehend zu tun.
  • Es sollte kurzfristig beschlossen werden, dass Betrieben und Beschäftigen auch über den 31. März 2022 hinaus mit Kurzarbeitergeld unter den erleichterten Bedingungen und mit den erhöhten Leistungssätzen geholfen wird.
  • Ergänzend wäre es ein enorm wichtiger Beitrag, auch im Jahr 2022 für besonders von der Coronakrise betroffene Branchen die Ausbildungsprämie (plus) und den Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit im Rahmen des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ fortzusetzen.

 

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