Drei-Stufen-Plan soll Großveranstaltungen wieder ermöglichen

| Politik Politik

Personalisierte Tickets, Datenabgleich, Tests - mit einem Drei-Stufen-Plan wollen Wissenschaft, Sport und Kultur trotz Corona-Pandemie wieder Zuschauer bei Großveranstaltungen ermöglichen. Das Papier, das am Montag vorgestellt werden soll, liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bereits vor. Der Ansatz ermögliche es, «Breitenveranstaltungen mit vertretbarem Aufwand und Spitzenveranstaltungen unter relevanten Zusatzinvestitionen wieder zu den Zuschauern und Gästen zu transportieren», heißt es darin. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.

Das Konzept wird von 20 Wissenschaftlern sowie zahlreichen Verbänden und Veranstaltern getragen, darunter Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutscher Bühnenverein. Trotz Impfstoffen sei «kein zeitnahes Ende der Verbreitung des Erregers in Sicht ist», schreiben die Verfasser. Mit dem Konzept sollten Infektionsschutz und Interessenlagen in Einklang gebracht werden. Sobald die Krankenhäuser weniger belastet seien, seien «Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Freiheitsrechte nicht mehr ohne weiteres zu rechtfertigen».

Der «Leitfaden» sieht zunächst ein Basiskonzept zur Rückkehr von Zuschauern vor. Bei geschlossenen Räumen wie Konzerthäusern, Theatern, Opern, Hallen oder Arenen soll für jeden Veranstaltungsort ein Hygiene-, Lüftungs- und Infektionsschutzkonzept notwendig sein. Das Papier geht davon aus, dass dann eine Besetzung zwischen 25 und 30 Prozent möglich wird.

Zudem sollen personalisierte Tickets, die zusammen mit dem Ausweis kontrolliert werden, und medizinische Masken Pflicht sein. Auf den Verkauf von Speisen oder Getränken würde verzichtet, zudem sollen Mindestabstände mit entsprechend leeren Sitzreihen eingehalten werden. Wer in einem Haushalt wohnt, soll nebeneinander sitzen dürfen. Stehplätze sind nach diesem Konzept nur in nummerierten und markierten Zonen mit zusätzlichem Ordnungspersonal möglich.

Zudem werden Konzepte zum Ein- und Auslass sowie für An- und Abreise verlangt. Für Amateur- und Breitensport sind bei ausreichenden Flächen abgeschwächte Regelungen vorgesehen.

«Kultur- und Sportveranstaltungen im Freiluftbereich haben grundsätzlich eine günstigere Lüftungssituation als Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten», heißt es weiter. Im Außenbereich wird bei vergleichbaren Standards eine Auslastung von bis zu 40 Prozent als möglich betrachtet. Maskenpflicht soll bis zu den Plätzen gelten. Bei mehr als 1000 Besuchern soll es keinen Alkohol geben. Das Basismodell für drinnen und draußen unterscheidet nicht zwischen Besuchern, die schon geimpft sind und anderen.

Eine Steigerung der Kapazität darüber hinaus erfordere «ein individuelles Spezialkonzept», heißt es weiter. Ein Hygienekonzept mit hohen Standards solle «unkontrollierten «Wildwuchs» von Hygienekonzepten unterbinden». Zusätzliche Möglichkeiten sieht das Konzept bei «geeigneten, zumeist modernen Veranstaltungsorten mit neuer Lüftungstechnik» vor.

Die «Maximalmodell» genannte Variante erfordert eine Teststrategie unter anderem mit digitaler Unterstützung des Kontaktmanagements. Verbindlich wären zudem Antigen-Tests vor jeder Veranstaltung. «Positive Antigentestergebnisse werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gemeldet.» Solche Besucher und ihre Begleiter müssten draußen bleiben. Das Papier geht davon aus, dass bei entsprechenden Maßnahmen eine «Vollauslastung von Opern, Konzerten und Sportereignissen» möglich ist.

Zu den Unterstützern zählen Expertinnen und Experten etwa aus den Bereichen Infektiologie und Virologie, Raumlufttechnik, Gesundheitsökonomie sowie Sport- Kultur- und Rechtswissenschaften. Mitgezeichnet haben Deutscher Fußball-Bund, Handballbund, Volleyband-Verband, Basketball Bund mit ihren jeweiligen Liga-Verbänden ebenso wie der Bühnenverein mit zahlreichen Einzeltheatern. Aus dem Veranstaltungsbereich sind einige Hallen und Arenen dabei. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.