DRV: "Impfpflicht-Debatte auf dem Rücken der Reisewirtschaft ist keine Lösung"

| Politik Politik

Mit großem Unverständnis und deutlicher Kritik reagiert der Deutsche Reiseverband (DRV) auf die von der Bundesregierung veröffentlichten Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV. Demnach sollen ausgefallene Margen und Provisionen für Corona-bedingt abgesagte Reisen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn die Reisenden über einen vollständigen Impfschutz verfügen.

Dazu der DRV: Es ist schon eine äußerst merkwürdige Entscheidung, die die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe IV getroffen hat. Hier wird die aktuell schwelende Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem Rücken der Reisebüros und Reiseveranstalter ausgetragen, die durch Corona wirtschaftlich nach wie vor stark betroffen sind. Das ist inakzeptabel und kann nicht die Lösung sein. Bei der Neugestaltung der Bedingungen handelt es sich um einen Schnellschuss, zumal es bisher schlichtweg keinerlei Notwendigkeit gab, Daten über den jeweils aktuellen Impfstatus der Kunden systematisch abzufragen oder gar zu speichern.

Als Reisewirtschaft begrüßen wir die Unterstützungsleistungen des Bundes außerordentlich. Die Hilfsmaßnahmen wurden und werden nach wie vor benötigt und sind für den Erhalt der Infrastruktur der Touristik unerlässlich. Jetzt macht die Bundesregierung aber Druck durch die Hintertür und verlagert das Thema Impfpflicht auf Dritte. Wirtschaftliche Hilfen für die Reisewirtschaft vom Impfstatus der Kundinnen und Kunden abhängig zu machen, ist falsch und bedarf dringend einer Korrektur. Weder Reisebüros noch Veranstalter können für die Impfentscheidung der Reisenden in die Verantwortung gezogen werden – auch nicht, wenn eine vollständige Impfung das Reisen per se natürlich erleichtert. Der DRV hat bereits frühzeitig und regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Impfung das derzeit wirksamste Mittel gegen Corona ist und zum Impfen aufgerufen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.