DTV: Eckpunkte zur Nationalen Tourismusstrategie stimmen positiv

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Nationalen Tourismusstrategie beschlossen. Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, befürwortet den Beschluss:

„Die Eckpunkte zur Nationalen Tourismusstrategie sind zu begrüßen. Nach der Coronapandemie steht der Tourismus nicht nur vor der Herausforderung, wieder Tritt zu fassen. Der Tourismus muss auch eigene Anstrengungen zum Erreichen der Klimaziele unternehmen und die Digitalisierung und den Fachkräftemangel meistern. Darauf muss die Nationalen Tourismusstrategie Antworten geben und mit konkreten Maßnahmen untersetzen."

"Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Nationale Tourismusstrategie als Aufgabe aller mit Tourismusthemen befassten Ministerien einstuft. Denn nur gemeinsam und koordiniert – auch mit den Bundesländern – kann der Tourismus in seiner Vielfalt zukunftssicher aufgestellt werden."

"Das ist ein deutlich neuer Ansatz, den wir bei der Vorgängerregierung vermisst haben. Jetzt muss es zügig an die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen gehen. Die Eckpunkte stimmen positiv, dass die Koalition ihr angekündigtes tourismuspolitisches Arbeitsprogramm umsetzt.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.