DTV unterstützt Forderungen nach einem Rettungsschirm für Kommunen

| Politik Politik

Ohne Rettungsschirm für die Kommunen werden es Investitionen in die kommunale touristische Infrastruktur nach Corona schwer haben. Darauf weist der Deutsche Tourismusverband (DTV) hin und fordert eindringlich eine zügige Einigung für einen kommunalen Rettungsschirm.

Dazu DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: „Der Tourismus ist in unseren Städten und Gemeinden eine freiwillige Aufgabe. Allein bei der Gewerbesteuer drohen den Kommunen Verluste von knapp zwölf Milliarden Euro. Ohne Schutzschirm von Bund und Ländern wären die Auswirkungen auf den Deutschlandtourismus verheerend. Dringend erforderliche Investitionen in Rad- und Wanderwege, Touristinformationen oder Kulturangebote würden dann für lange Zeit auf Eis liegen. Nicht einmal geringe kommunale Eigenanteile könnten sich die Kommunen dann noch leisten.“

Deshalb unterstützt der DTV, in dem auch die drei kommunalen Spitzenverbände engagiert sind, den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kommunen mit einem wirksamen Schutzschirm abzufedern. Kunz weiter: „Gerade in dieser Krise dürfen die Kommunen nicht allein gelassen werden. Denn sie sind der Motor für gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land – und der Tourismus leistet hier einen maßgeblichen Beitrag.“

Der DTV setzt sich darüber hinaus für eine TaskForce auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Spitzenverbänden des Tourismus zur Erarbeitung von Konzepten und Standards sowie für einen „Rettungsschirm Deutschlandtourismus“ des Bundes mit nicht rückzahlbaren Soforthilfen für existenzbedrohte Tourismusakteure ein. Forderungen, für die der Verband vor allem die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern in der Verantwortung sieht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.