Eckpunkte zur nationalen Tourismusstrategie beschlossen

| Politik Politik

Die Bundesregierung will der Tourismusbranche beim doppelten Neustart nach der Corona-Krise beistehen. «Insbesondere möchte die Bundesregierung die Branche dabei unterstützen, ihren eigenen Beitrag zu einer möglichst raschen Transformation hin zur Klimaneutralität zu leisten», sagte die Tourismuskoordinatorin der Bundesregierung, Claudia Müller, in Berlin. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Eckpunkte zur Weiterentwicklung der nationalen Tourismusstrategie.

Dabei geht es um die Zukunftsthemen Klimaneutralität sowie Umwelt- und Naturschutz, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Wettbewerbsfähigkeit im Tourismus. Sie sollen als Schwerpunkte in das geplante Arbeitsprogramm der Bundesregierung einfließen, das noch in diesem Jahr vorgestellt werden soll.

Die Vorgängerregierung hatte bereits 2019 eine nationale Tourismusstrategie beschlossen. Konkrete Maßnahmen sollten in Zusammenarbeit auch mit den Bundesländern erarbeitet werden. Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 war zunächst jedoch Krisenbewältigung angesagt. Die Corona-Beschränkungen hatten die Branche besonders hart getroffen.

Der Deutsche Tourismusverband begrüßte die beschlossenen Eckpunkte. «Jetzt muss es zügig an die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen gehen», sagte Verbandsgeschäftsführer Norbert Kunz. «Die Eckpunkte stimmen positiv, dass die Koalition ihr angekündigtes tourismuspolitisches Arbeitsprogramm umsetzt.» (Tageskarte berichtete)

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßte, dass die Bundesregierung im weiteren Prozess den Dialog mit der Reisewirtschaft suchen wolle. Zugleich forderte der Verband, der vor allem Reisebüros und Veranstalter vertritt, In- und Auslandsreisen müssten gleichermaßen betrachtet werden. «Tourismus ist nicht nur Deutschlandtourismus. Dem muss die Tourismusstrategie Rechnung tragen», sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.