Einführung der Registrierkassenpflicht soll jetzt umgesetzt werden

| Politik Politik

Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen. Dabei werde es zunächst um Umsatzsteuerbetrug gehen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Schrodi (SPD), in Perl-Nennig (Saarland). 

Es gehe auch darum, die vielen steuerehrlichen Privatleute und Unternehmen zu schützen, sagte er nach einem Treffen mit den Länder-Finanzministern. Deswegen werde das Ministerium «in den nächsten Tagen und Wochen noch einiges an Gesetzen vorlegen, die das Thema der Geldwäschebekämpfung, der Steuerbetrugsbekämpfung, auf den Weg bringen.»

Die Einführung einer Registrierkassenpflicht sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden und werde jetzt umgesetzt. Wenn in Gaststätten Schilder «Cash Only» verkündeten, dann werde Steuerbetrug «zumindest angedeutet». Zugleich wolle man auf die Papier-Bonpflicht verzichten. 

Mindestens eine Option, bargeldlos zu zahlen

Schrodi verwies auf Berechnungen, wonach der Umsatzsteuerbetrug wegen nicht effektiver Umsetzung bestehender Gesetze zwischen 10 und 15 Milliarden im Jahr Euro betrage. Hier müsse man «für Steuergerechtigkeit sorgen». 

Es müsse künftig mindestens eine digitale Möglichkeit zum Bezahlen geben, sagte Schrodi. Das stehe auch im Koalitionsvertrag. Dies bedeute nicht die Abschaffung des Bargelds, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Länder-Finanzminister, Bremens Ressortchef Björn Fecker (Grüne). «Das nimmt natürlich unheimlich viele Möglichkeiten von Steuerbetrug.»

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte: «Soziale Marktwirtschaft bedeutet, dass wir den legalen Agierenden faire Wettbewerbsbedingungen geben. Das geht vom Gastronomen bis zum großen Unternehmen.» Auch das Mitführen von «großen Bargeldmengen» müsse neu geregelt werden, damit Deutschland nicht mehr «eine besondere Drehscheibe» für den Transport von Geld mit ungeklärter Herkunft bleibe. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.