Einmalzahlungen und Preisbremsen – Was die Vorschläge der Gaspreiskommission für Hotels und Restaurants bedeuten

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Gas- und Fernwärmekunden sollen nach den Vorstellungen einer Expertenkommission im Dezember mit einer Einmalzahlung entlastet werden. Sie solle als Brücke bis zum Start der regulären Gaspreisbremse im März dienen, schlug das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium am Montag vor. Für große Industriebetriebe soll ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen. Darüber hinaus schlagen die Fachleute einen Härtefallfonds für Mieter und Wohnungseigentümer sowie zusätzliche Hilfen für besonders betroffene Unternehmen vor.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit kündigte an, dass Kanzleramt sowie Wirtschafts- und Finanzministerium nun «sehr zügig» an der Umsetzung arbeiten. «Unser Ziel ist klar: Die hohen Gaspreise zu senken und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten.» Dazu gehöre ein sorgsamer Umgang mit dem knappen Gas.

Die Einmalzahlung soll auf Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag, schlagen die Fachleute von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundestag vor. Die Versorger sollen auf die Abschlagszahlung für Dezember für praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden verzichten und diese vom Staat erstattet bekommen. Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat nicht.

Zwischen März 2023 und mindestens April 2024 soll dann eine Gas- und Wärmepreisbremse greifen. Diese sieht für eine Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis inklusive aller staatlich veranlassten Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde vor. «Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung», erklärte die Wirtschaftsweise Grimm. Oberhalb dieser Menge sollen Marktpreise gelten. Das Grundkontingent soll bei 80 Prozent des Verbrauchs liegen. Fernwärmekunden sollen einen garantierten Preis von 9,5 Cent je Kilowattstunde Fernwärme bekommen, wiederum für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs.

Für bis zu 25 000 große industrielle Gasverbraucher soll ein Verbrauch von 70 Prozent des Jahres 2021 mit Staatsgeld subventioniert werden. Für dieses Kontingent soll ein Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde gelten. Darüber sind Marktpreise fällig. «Dadurch wird ein starker Sparanreiz gesetzt», schrieben die Experten in ihrem Papier. Diese Regelung soll vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Nicht profitieren sollen davon Gaskraftwerke, größere Wohneinheiten und möglicherweise noch weitere Verbraucher.

«Ist es ist perfekt?», fragte der Co-Vorsitzende der Kommission, Industriepräsident Siegfried Russwurm. «Sicher nicht. Aber gibt es Orientierungen, die weiterhelfen? Davon sind wir überzeugt.»

Vassiliadis sagte, das Gesamtpaket zur Gaspreisbremse werde rund 90 Milliarden Euro kosten. Ungefähr 5 Milliarden Euro sind demnach für den Abschlag im Dezember veranschlagt. Die Bremse ab 2023 soll etwa 60 Milliarden für die Industrie und 25 Milliarden Euro für die Entlastung privater Haushalte kosten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reagierte enttäuscht. Die Regierung habe die Kommission viel zu spät eingesetzt, beklagte Verbandschefin Ramona Pop. Herausgekommen sei eine «Minimallösung». «Der geplante, grundsätzlich richtige Einmalbetrag hilft schnell und unbürokratisch, ist jedoch abermals das Prinzip Gießkanne. Das Geld sollte besser gestaffelt nach dem Einkommen ausgezahlt werden.»

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beklagte, dass die Kommunen nicht berücksichtigt worden seinen. «Die Kommunen fordern die Bundesregierung auf, die Gaspreis- und Fernwärmepreisbremse auch auf kommunale Gebäude und kommunale Einrichtungen auszudehnen», sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der «Rheinischen Post».

Der Direktor des Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer, sieht drei Risiken im Vorschlag der Kommission, den er ansonsten als gut bewertete. «Erstens, dass in Deutschland weiterhin zu wenig Gas gespart wird, zweitens, dass die Haushalte zu wenig entlastet werden, und drittens, dass die anderen europäischen Mitgliedsstaaten ihre Subventionen für den Gasverbrauch nicht zurückfahren, weil Deutschland zu wenig spart.»

Die Kommission tagt noch bis Ende Oktober weiter und will bis dahin unter anderem Vorschläge für Anreize zum Gassparen und zum Ersatz von Gas in der Stromerzeugung ausarbeiten.

Wie der DEHOGA Bundesverband die Gaspreisbremse einschätzt

Für die Unternehmen in Hotellerie und Gastronomie ist die Ziffer 4 auf Seite 4 des Berichts relevant: Danach erhalten Haushalte und alle anderen Verbraucher (außer RLM-gemessene Industrie) im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Das heißt, diese Einmalzahlung würden auch alle Unternehmen unserer Branche erhalten. Ob dies für die Unternehmen ausreichend ist, die bereits seit Monaten explodierende Gaskosten zu beklagen haben, dürfe bezweifelt werden, sagt der DEHOGA. Hier sei es notwendig sein, über den erwähnten „Härtefall-Sofort-Hilfefonds“ Lösungen zu schaffen.

In einer zweiten Stufe solle dann die Gas- und Wärmepreisbremse ab März/April 2023 wirken (Die Strompreisdeckelung war hingegen nicht Aufgabe dieser Kommission).:

Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. […] Das Grundkontingent beträgt 80% des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. […]

Der Preis wie auch das Volumen des Grundkontingents sei definitiv zu begrüßen, hier seien im Vorfeld auch deutlich geringere Entlastungen im Gespräch gewesen, sagt der Verband.

Zweifelsohne blieben noch viele Detailfragen offen. Am Ende entscheide die Bundesregierung, ob, wann und wie sie diese Vorschläge umsetzen wird. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass diese Vorschläge der „Gaskommission“ über das aktuelle „EU-Beihilferecht“ hinausgehen. Will heißen: Eine Anpassung des „Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ ist notwendig.

Insgesamt gingen die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission in die richtige Richtung und sind zu begrüßen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift, schnell auf Weg bringt sowie eine reibungslose Abwicklung gewährleistet wird. Dies müsse jetzt oberste Priorität haben, fordert der Verband.

Dabei müsse ohne Wenn und Aber sichergestellt werden, dass die Gastgeber Deutschlands beim angekündigten „Doppelwumms“ nicht durchs Raster fallen würen. Denn schon jetzt bangten bereits wieder 66 Prozent der Betriebe aufgrund der hohen Energiepreise um ihre Existenz. Fast jeder dritte Betrieb (29,6 Prozent) befürchtet, im Jahr 2022 in die Verlustzone zu geraten, für 2023 gilt das für mehr als jeden zweiten Betrieb (53,5 Prozent). Diese Zahlen würden deutlich machen, dass jetzt auch ganz schnell beim Strom gehandelt werden müsse und die auch vom Verband geforderte Deckelung kommen müsse.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die Vorschläge der Expertenkommission zu Entlastungen für Gaskunden kritisiert. Zwar seien eine einmalige Abschlagzahlung und die Gaspreisbremse liquiditätsstärkende sowie entlastende Instrumente, sagte Generalsekretär Holger Schwannecke am Montag in Berlin. Entlastungen griffen aber viel zu spät. Für energieintensive Handwerksbetriebe und Mittelständler tue sich eine deutliche Entlastungslücke auf. Dem Bericht der Kommission fehle ein auf kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen fokussierter Akzent.

Der Gaspreisdeckel sei grundsätzlich ein wirksames Instrument. Allerdings solle er nach den Plänen der Kommission frühestens im März 2023 und damit viel zu spät kommen. «Die Einmalzahlung im Dezember ist für viele energieintensive Handwerksbetriebe nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wird keinesfalls ausreichen, um die Existenz und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.»

Für industrielle und damit große Gasverbraucher soll es ab Januar eine Gaspreisbremse geben. Schwannecke forderte ein Vorziehen der Gaspreisbremse für kleine und mittlere Unternehmen sowie für private Haushalte. Eine zugesagte Erweiterung von Härtefallhilfen auch für das Handwerk müsse schnell kommen.

Kritik kam auch vom Verband der Familienunternehmer. Hauptgeschäftsführer Albrecht von der Hagen sagte, die vorgeschlagenen Maßnahmen kämen zu spät. Bei vielen Unternehmen sei die Situation bereits jetzt dramatisch. Die Industrie werde ab Januar in einem gewissen Rahmen immerhin Planungssicherheit haben. Das gelte allerdings nur für 70 Prozent des vorherigen Verbrauchs. Die verbleibenden sehr teuren 30 Prozent zwängen etliche Unternehmen in die Knie. Staatliche Hilfsprogramme müssten ausgeweitet werden. Das hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt.

Einmalzahlung, Preisbremse, Sparanreiz: die Vorschläge der Kommission im Detail

Hohe Gaspreise setzen vielen Haushalten und Firmen zu. Eine Expertenkommission der Regierung hat einen Entlastungsvorschlag gemacht. Am Zug ist nun die Ampel-Koalition.

Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission legte am Montag Vorschläge mit einem Entlastungsvolumen von rund 90 Milliarden Euro vor. Das Ziel: «Sicher durch den Winter». Die Maßnahmen sollen ein zentraler Teil des von der Ampel-Koalition angekündigten «Abwehrschirms» mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung verspricht eine zügige Umsetzung.

Was sind Kernpunkte des Vorschlags?

Die dramatisch gestiegenen Preise für Erdgas drohten in erheblichem Ausmaß die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Haushalte und Unternehmen zu überfordern, heißt es in dem Bericht der Kommission mit Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Vorgeschlagen wird ein zweistufiges Modell.

Um private Gaskunden und kleine Firmen schnell zu entlasten, sollen sie im Dezember eine Einmalzahlung erhalten. Von Januar an soll es eine Preisbremse für Industrieunternehmen geben, möglichst ab März, sonst ab April für private Haushalte und kleine Unternehmen. Zugleich aber sollen Sparanreize erhalten bleiben. Wegen ausbleibender russischer Gaslieferungen droht im Winter Gasmangel. Die Versorgungssicherheit sei gefährdet, so dass massiv Erdgas eingespart werden müsse, heißt es im Bericht.

Wie soll die Einmalzahlung funktionieren?

Um «extreme» Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, sollen private Haushalte und kleine Firmen als Gaskunden im Dezember eine Einmalzahlung bekommen - und zwar auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Das soll diejenigen betreffen, die direkt Kunden bei einem Versorger sind. Man habe bewusst einen Bezugspunkt in der Vergangenheit gewählt, damit Verbraucher ihren Konsum nun nicht hochtreiben, um mehr Unterstützung zu erhalten, erklärte dazu die «Wirtschaftsweise» und Co-Vorsitzende der Kommission, Veronika Grimm.

«Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse», steht im Bericht. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 342 Euro. Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 4108 Euro auf 3766 Euro sinken, was einer Entlastung von rund 8 Prozent entspreche.

Der Staat soll die Abschläge übernehmen, die Versorger sollen das Geld erstattet bekommen. Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Teilweise seien Abschläge für Mieter noch gar nicht gestiegen, der Vermieter erfahre aber schon höhere Gaspreise. Die Zahlung solle «Liquiditätsprobleme» von Vermieter adressieren.

Wie soll die Preisbremse für private Verbraucher aussehen?

Die Großhandelspreise beim Gas sind immens gestiegen. Eine Kilowattstunde Gas kostet laut Kommissionsbericht im Mittel derzeit 28,3 Cent für Neukunden - vor einem Jahr waren es 6,8 Cent. Private Verbraucher und Unternehmen müssten weiter mit deutlich steigenden Gas- und Fernwärmepreisen rechnen, heißt es. «Der Preisanstieg besitzt erhebliche soziale Sprengkraft.»

Deswegen soll es nun staatliche Zuschüsse für private Haushalte und kleine Firmen geben - die kompletten Preissteigerungen sollten aber nicht abgefedert werden, wie die Kommission klarmachte. Industriepräsident Siegfried Russwurm als Co-Vorsitzender sprach von einem «new normal», dieses werde deutlich über dem Preisniveau vor
dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, aber auch deutlich unter den aktuellen Preisen liegen.

Es soll weiter Anreize zum Sparen geben, sprich: Wer im Winter weniger heizt, zahlt weniger. Die Kommission hält es für erforderlich, dass in Deutschland mindestens 20 Prozent Gas eingespart wird.

Konkret soll es ein Grundkontingent von 12 Cent pro Kilowattstunde geben - und zwar für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde gelegt wurde. Oberhalb dieser Verbrauchsmenge soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten, es könnte also für diesen Rest je nach Vertrag sehr teuer werden. Die Gas- und Wärmepreisbremse sollte laut Kommission zum 1. März 2023 kommen, spätestens zum April, und sie sollte frühestens Ende April 2024 enden. Es soll eine Obergrenze für den subventionierten Grundverbrauch von Haushalten geben. Für Fernwärmekunden soll es einen fixen Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent geben.

Laut Verivox würden bei einer Deckelung des Basisverbrauchs auf 80 Prozent bei einer Familie mit einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden die Kosten um 33 Prozent sinken. Energieexperte Thorsten Storck sagte: «Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen. Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter, denn der Großteil der Entlastung greift erst ab nächstem März.»

Der Mieterbund kommentierte, das geplante Grundkontingent werde Mieterhaushalte spürbar entlasten. Dass die Deckelung aus organisatorischen Gründen erst ab März 2023 greifen könne, sei aber ein Wermutstropfen.

Ist das gerecht?

Die Vorschläge stießen auf Kritik, vor allem weil sie nach dem «Prinzip Gießkanne» funktionierten. Kommissionsmitglied und Verdi-Chef Frank Werneke kritisierte in einem Sondervotum, das vorgeschlagene Modell der Gaspreisbremse sei nicht ausreichend sozial ausbalanciert. «Durch das Modell wird eine Zwei-Zimmer-Wohnung genauso behandelt wie eine Villa mit Pool. Deshalb brauchen wir für ein gerechteres Modell zusätzliche soziale Haltelinien.»

In der Kommission wurde auf den großen zeitlichen Druck verwiesen. «Wenn wir schnell sein wollten, mussten wir jetzt Gießkanne anwenden», sagte der Co-Vorsitzende Michael Vassiliadis, Chef der Energiegewerkschaft IG BCE. Es sei angestrebt worden, das Instrument nach finanzieller Stärke auszugestalten. Das gehe aber nicht. Die Versorger wüssten nicht, ob hinter einem Anschluss eine Villa oder ein Mehrfamilienhaus sei.

Um Ungerechtigkeiten abzufedern, soll der Rabatt bei der Preisbremse in der Einkommenssteuererklärung als geldwerter Vorteil angeben werden. Dabei sollen möglichst hohe Freibeträge gelten. Eine Veranlagungspflicht entstehe alleine durch den Rabatt aber nicht.

Was ist für die Industrie geplant?

Viele Unternehmen stünden durch die hohen Preissteigerungen unter massivem Kosten- und Wettbewerbsdruck, sagte Industriepräsident Russwurm. «Für eine große und weiterwachsende Zahl von Betrieben ist die Bedrohung existenziell.» Auch für die Industrie solle gelten: Entlasten und zugleich weiterhin Sparanreize setzen.

Die Gaspreisbremse für Industrieverbraucher soll zum 1. Januar in Kraft treten. Das subventionierte Kontingent solle 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021 betragen - und zwar zu einem Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde. Dazu kommen unter anderem noch Abgaben, Umlagen und Steuern, so dass am Ende wie bei den privaten Haushalten ein Endkundenpreis von 12 Cent erreicht werden soll. Eine Mengen-Obergrenze soll es nicht geben. Ein Unternehmen soll die geförderte Gasmenge für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten können. Die Subvention soll über den jeweiligen Gaslieferanten organisiert werden, den der Staat mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten soll.

Für wen soll es Härtefall-Regelungen geben?

Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geben, wie die Kommission schreibt. Zum einen soll es eine zinslose Liquiditätshilfe für die Vermieter und Wohnungsunternehmen geben, die für Ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen wollen - sowie zum anderen für Mieter, die trotz der Entlastungen durch die steigenden Kosten weiterhin finanziell stark überfordert sind.

Der Hilfsfonds soll auch gelten für Mieter und Eigentümer, die schon länger von Preissteigerungen betroffen sind. Diese Hilfen sollen so lange bestehen, bis die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Wohngelds wirkt. Einen Hilfsfonds schlägt die Kommission auch für soziale Dienstleister wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor.

Auch für die Industrie sind Härtefall-Regelungen im Bericht der Kommission vorgesehen, genannt werden Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse und Kredite.

Wie geht es nun weiter?

Nun ist die Bundesregierung dran. Offen ist, ob sie den Vorschlag eins zu eins übernimmt. Grünen-Chef Omid Nouripour hat angedeutet, dass die Ampel-Koalition noch in dieser Woche Konsequenzen aus dem Vorschlag der Expertenkommission zur Gaspreisbremse ziehen will.

Auch die EU-Kommission dürfte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein wichtiges Wort mitreden. Die Experten-Kommission selbst arbeitet weiter an einem Abschlussbericht, unter anderem sollen noch offene Fragen geklärt werden. Daneben geht es auch darum, Optionen zur Abfederung der Preisentwicklung auf europäischer Ebene zu prüfen. Die endgültigen Arbeitsergebnisse sollen bis Ende des Monats vorliegen.

Daneben hat die Kommission die Bundesregierung aufgefordert, wichtige Punkte zu klären. Der beste Entlastungs-Mechanismus wäre es, private Haushalte und Unternehmen durch «sozial-differenzierte Direktzahlungen» zu entlasten, wie es im Bericht heißt. Ein solches Vorgehen sei aber derzeit nicht möglich, da es keine entsprechende staatliche Infrastruktur gebe. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollten so schnell wie möglich geschaffen und umgesetzt werden. (dpa)


 

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