Einreise-Testpflicht und weitere Änderungen sollen ab Sonntag gelten

| Politik Politik

Neue Regeln für die Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung durch heimkommende Sommerurlauber bremsen. Auf breitere Testpflichten müssen sich nach einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor allem Nicht-Geimpfte einstellen. Es sei nötig, «die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können», heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. «Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden.»

Angestrebt werden ein Beschluss des Kabinetts im Umlaufverfahren an diesem Freitag und das Inkrafttreten der Neuregelungen an diesem Sonntag (1. August). Zu dem Referentenentwurf mit Stand von Mittwochabend gab es nach dpa-Informationen am Donnerstag eine weitere Abstimmungsrunde der beteiligten Ministerien. Ein neuer Entwurf von Donnerstagabend sah noch einzelne Änderungen vor.

NACHWEISPFLICHT: Alle ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

TESTS: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich - auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE: Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies «Hochrisikogebiete» mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

ANMELDUNG: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

SANKTIONEN: Bei Verstößen drohen Bußgelder - etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25 000 Euro betragen.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus nannte die generelle Einreise-Testpflicht erneut unverhältnismäßig. «Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man aus einem Hochinzidenzgebiet einreist oder aus einem Land mit einer niedrigen Inzidenz.» Die Regierung wiederhole zudem die Fehler des vergangenen Jahres: «Erst wenn die Sommerferien voll im Gange sind, wird über Testmaßnahmen für Reiserückkehrer diskutiert.»

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte die im Entwurf von Mittwochabend genannte Regelung sinnvoll, dass Ungeimpfte aus Hochrisikogebieten in Quarantäne sollten, bis sie per PCR freigetestet seien. «Für Geimpfte und Genesene sollte es freie Fahrt geben. Damit wird die 4. Welle begrenzt», schrieb er bei Twitter. Hierzu wurden aber auch Bedenken laut. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider sagte der dpa, diese Tests seien erheblich teurer als Schnelltests. «Deshalb fordere ich, dass in diesen Fällen die Kosten für die PCR-Tests vom Staat übernommen werden.» (dpa) 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.