Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in fünf weiteren Bundesländern

| Politik Politik

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll nun auch in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen entfallen. In Sachsen ist es am 16. Januar soweit. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 2. Februar, Thüringen folgt am 3. Februar. Das teilten die Landesregierungen am Dienstag mit. Damit wird nun auch in nicht von der Union geführten Bundesländern die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben. In Thüringen entfällt dann auch die Corona-Isolationspflicht.

In drei Bundesländern ist die Maske schon nicht mehr Pflicht im öffentlichen Nahverkehr: in Bayern, Sachsen-Anhalt und auch in Schleswig-Holstein seit dem Neujahrstag.

«Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil», begründete Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) den Schritt. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen bei 74,3 - bundesweit lag der Wert bei 136,6. Den Angaben zufolge soll gleichzeitig auch die Isolationspflicht entfallen.

In Mecklenburg-Vorpommern soll diese etwa vier Wochen nach dem Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr gestrichen werden. Ein genauer Termin sei in der Kabinettssitzung nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit anderen Bundesländern liefen, sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Die Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt demnach weiter. Dies werde durch den Bund geregelt. Das Bundesinfektionsschutzgesetz gelte zunächst bis zum 7. April.

Auch in Sachsen einigte sich das Kabinett nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) auf ein Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn, die Isolationspflicht bleibt aber. In Berlin hat der Senat in Absprache mit Brandenburg entschieden, das Ende der Maskenpflicht vorzuziehen - und nicht bis mindestens Mitte Februar beizubehalten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.