Studierende und (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler können seit dem 15. März einen Antrag auf eine Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200,- Euro stellen.
Die Einmalzahlung von 200,- Euro dürfen beantragen:
- Studierende,
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schülerinnen und Schüler in (Berufs-)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien,
- Auszubildende in einer dualen Ausbildung können keine Anträge stellen, da Berufsschulen und Berufskollegs keine Fachschulen sind.