Erst zögern, dann verschärfen: Die Schweiz geht in den Lockdown

| Politik Politik

Nach wochenlangem Zögern verschärft die Schweiz ihre Corona-Maßnahmen deutlich: Von Montag an bleiben alle Geschäfte geschlossen, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Zudem müssen Arbeitgeber Homeoffice anordnen, wo immer dies möglich ist. An privaten Veranstaltungen dürfen nur noch maximal fünf Personen teilnehmen. Grund sei die Ausbreitung der neuen Virusvarianten, die deutlich ansteckender sind als die früheren Varianten, sagte Präsident Guy Parmelin am Mittwoch in Bern.

Nicht betroffen von den Schließungen sind Dienstleister wie Friseure oder Reparaturbetriebe, Blumenläden, Bau- und Gartengeschäfte. Zugleich verlängerte die Regierung die bestehenden Maßnahmen um fünf Wochen. Damit bleiben Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar zu. Parmelin mahnte: «Dieses Leid führt manchmal auch zu Wut, das ist menschlich. Doch wir müssen jetzt einen kühlen Kopf bewahren.» Schulen und Skigebiete bleiben weitgehend geöffnet.

Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit meldete am Mittwoch 3001 neue Infektionen. Das waren 477,5 pro 100 000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. In Deutschland lag die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) bei 155,0. Gesundheitsminister Alain Berset sagte, die Fälle der neuen Virusmutation verdoppelten sich jede Woche. Die Schweizer Situation sei mit der Lage in Großbritannien Anfang Dezember zu vergleichen. Ohne neue Maßnahmen drohe im Februar eine schwere dritte Welle. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.