Erste Bundesländer bereiten längere Corona-Schutzauflagen vor

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Erste Länder bereiten längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen vor. In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen.

Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale «Hotspots» kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.

In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden, wie Ministerin Drese sagte. In allen Regionen sei eine «epidemische Ausbreitung» der Corona-Erkrankungen zu sehen. Der Landtag muss die Pläne zuvor absegnen. Auch der Stadtstaat Hamburg will die Hotspot-Regel nutzen. Dafür muss die Bürgerschaft zuerst die «Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» feststellen, wie es vom Senat hieß.

In Baden-Württemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Maßnahmen wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung etwa der Maskenpflicht. Auch regionale Auflagen für Hotspots stünden zunächst nicht an. «Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt», sagte der Grünen-Politiker. Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Auflagen zu greifen, wenn die Pandemie sich zuspitze.

Bayern lässt vorerst offen, wie es nach dem 2. April weitergeht. Gesundheitsminister Klaus Holetschek wollte sich nach Beratungen des Kabinetts noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der Hotspot-Regel Gebrauch machen könnte. Der CSU-Politiker kritisierte, schon zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gingen Äußerungen auseinander, ob man ein ganzes Land zum Hotspot erklären könnte. Diesen Widerspruch müssten die Ampel-Parteien auflösen.

Buschmann betonte in den «Westfälischen Nachrichten» (Dienstag): «Man kann eine Stadt, einen Kreis oder mehrere Kreise als Hotspot benennen.» Theoretisch könne man auf diese Weise auch ein ganzes Bundesland zur Hotspot-Region erklären. Dann müssten aber auch flächendeckend die Voraussetzungen vorliegen. Eine Landesregierung könne nicht sagen: «Nur weil es in einem Zipfel des Landes eine schwierige Lage gibt, erkläre ich gleich alle Kreise zum Hotspot.»

Lauterbach (SPD) hatte die Länder ermuntert, von der Regel Gebrauch zu machen. «Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt.» Man kenne die Hotspots, daher könne der Landtag in einer Sitzung Regeln für alle beschließen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens kritisierte, der Bund habe dem Land die Schutzmaßnahmen aus der Hand genommen. «Sowie wir eine Chance sehen, eine rechtssichere Hotspot-Regelung in Niedersachsen zu schaffen, werden wir sie dem Landtag vorlegen», sagte die SPD-Politikerin. Derzeit sehe man diese Chance aber nicht.

Corona-Schutzmaßnahmen fallen ab Anfang April auch im Südwesten weg

In Baden-Württemberg fallen ab 3. April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Er halte es angesichts der hohen Inzidenzen zwar für falsch, den Ländern die Instrumente im Kampf gegen die Pandemie wegzunehmen. Aber: «Ich habe es nicht zu verantworten», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. «Ab dem Zeitpunkt übernimmt der Bund die Verantwortung für die Pandemie.» Er sei dann nicht mehr zuständig. Von den landesweiten Corona-Auflagen dürfte zunächst noch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen übrig bleiben.

Kretschmann schließt Auflagen in regionalen Hotspots nicht aus

Auch regional schärfere Auflagen für bestimmte Hotspots stünden nach der Übergangsfrist 2. April zunächst nicht an, sagte Kretschmann. «Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt. Insofern müssen die Leute nicht damit rechnen, dass wir im Moment zu Hotspot-Regelungen kommen.» Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Einschränkungen wie Masken in Innenräumen oder 3G-Zugangsregeln zu greifen, wenn die Pandemie sich wieder zuspitze. «Notfalls werden wir das machen.»

Allerdings sei die gesetzliche Grundlage des Bundes auch für diese Maßnahme so wacklig, dass man es kaum umsetzen könne. Gedacht sind die schärferen Hotspot-Regeln eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen und eine Überlastung der Kliniken. Darüber müsste der Landtag entscheiden. Kretschmann sagte am Montagabend im SWR: «Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier, aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig.» Er ergänzte: «Das ist handwerklich so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können.»

In der grün-schwarzen Koalition war nach dpa-Informationen erwogen worden, nach der Übergangsphase das ganze Land zum «Hotspot» zu erklären. Kretschmann sagte allerdings: «Das Land zu einem Hotspot zu erklären, hatte ich noch niemals vor.» Der 73 Jahre alte Regierungschef erneuerte seine Kritik am Bund, der den Ländern die Schutzmaßnahmen mitten in der Omikron-Welle aus der Hand nehme. Jeder könne sehen, dass es noch brenne - da schmeiße man doch nicht den Feuerlöscher weg.

Auch die Kritik der CDU fiel deutlich aus. Der CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Thomas Strobl sprach am Abend von einer «misslungenen, unzureichenden sowie mit einem großen Rechtsrisiko versehenen Hotspot-Regelung». Seine Partei werde sich dafür einsetzen, dass bis zur Neufassung des Gesetzes landesweit kein Gebrauch von ihr gemacht werde.

Kretschmann wirft Scholz Wortbruch vor

Kretschmann kritisierte erneute Kanzler Olaf Scholz (SPD), der sich nicht an die Zusage in der vorletzten Ministerpräsidentenkonferenz gehalten habe, die Länder bei der Novelle des Gesetzes einzubinden. «Warum der Bund das macht, ist mir unerfindlich.» Es seien «keine guten und rationalen Gründe erkennbar». Der Bund müsse nun auch die Konsequenzen tragen. «Die Verantwortung liegt nicht mehr bei den Ländern, das will ich klipp und klar sagen.» Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei zwar sehr kompetent darin zu warnen, aber bei der Umsetzung hapere es.

Erste Länder bereiten längere Schutzmaßnahmen vor

Am Samstag waren im Südwesten die monatelang geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz auf Vorschlag der Ampel-Regierung beschlossen. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können.

Wegen hoher Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen vor. In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen. Bayern ließ vorerst offen, wie es mit den Corona-Regeln nach dem 2. April weitergeht.

Impfpflicht-Befürworter Kretschmann sieht Felle davonschwimmen

Kretschmann befürchtet, dass die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus doch nicht kommen wird. «Daran darf man - wie es so aussieht - einige Zweifel haben», sagte der Grüne im SWR. «Es sieht im Moment nicht so aus, als ob sich der Bundestag da auf eine Linie einigen kann. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.»

Kretschmann hatte sich Ende November - mitten in der vierten Corona-Welle - für eine rasche Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht ausgesprochen. Während die Regierungschefs der Länder einhellig dafür plädieren, gehen im Bundestag die Meinungen stark auseinander. Die Ansichten gehen quer durch die Fraktionen, es ist im Moment unsicher, ob sich ein Antrag für eine Impfpflicht durchsetzt.

Mehr als 30 000 Neuinfektionen im Südwesten

In Baden-Württemberg grassiert derweil weiter das Virus, das Landesgesundheitsamt meldete zuletzt mehr als 30 000 neue Infektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf über 1950 Ansteckungen je 100 000 Einwohner. Die tatsächliche Inzidenz dürfte jedoch wegen einer nach wie vor hohen Dunkelziffer deutlich höher sein.

Weniger Corona-Einschränkungen in Bremen ab Anfang April

Von Anfang April an greifen in Bremen weniger strenge Corona-Regeln. Hintergrund sei die Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes, das den Bundesländern nur noch wenige Maßnahmen ermögliche, teilte das Bremer Gesundheitsressort am Dienstag mit.

Vom 2. April an sollen sogenannte Basisschutzmaßnahmen gelten, in Arztpraxen, Krankenhäusern oder im öffentlichen Personennahverkehr muss eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. In Kitas und Schulen sind mehrmalige Tests in der Woche vorgesehen.

Die derzeit bestehenden Regeln zur Isolation von Infizierten bleiben bestehen. Quarantäneregeln für Kontaktpersonen entfallen hingegen vom 2. April an.

Haburger Senat will Maskenpflicht beibehalten - Corona-Inzidenz sinkt leicht

Angesichts hoher Infektionszahlen plant Hamburgs rot-grüner Senat längere Corona-Auflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen. So soll die am 2. April auslaufende Corona-Eindämmungsverordnung durch die sogenannte Hotspot-Regelung ersetzt und so die Maskenpflicht in Innenräumen fortgesetzt werden. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Hamburgische Bürgerschaft zuvor die «Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» feststelle und begründe, sagte Vize-Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag im Anschluss an eine Senatssitzung. Sei dies der Fall, könnten auch wieder 3G- oder 2G-Zugangsmodelle eingeführt werden.

Offen sagte, die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen seien da noch in der Erörterung «und werden sich aber auch kurzfristig zu diesem Thema äußern». Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) seien sich in der Senatssitzung jedoch einig gewesen, dass die Maskenpflicht in Innenräumen «ein essenzielles Mittel ist, um die Corona-Pandemie, die ja noch nicht vorbei ist, weiterhin einzudämmen», sagte Offen.

Die CDU-Opposition kritisierte die Ampel-Koalition in Berlin wegen ihres Umgangs mit der Corona-Pandemie und zeigte sich in der Sache einig mit dem rot-grünen Senat in Hamburg. «Die Maskenpflicht hat sich als wirksamer Schutz mit geringer Eingriffstiefe im Kampf gegen das Coronavirus erwiesen, ihre Abschaffung zum momentanen Zeitpunkt ist im hohen Maße unsinnig», sagte Fraktionschef Dennis Thering. Gleichzeitig müsse der Senat die Impf- und Booster-Kampagne weiter vorantreiben. Ähnlich äußerte sich der Linken-Gesundheitsexperte Deniz Celik: «Wir brauchen auch über den 2. April hinaus Infektionsschutzmaßnahmen, vor allem eine Maskenpflicht in den Innenräumen.»

Die fraktionslose FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein kritisierte die Hotspot-Pläne dagegen scharf. In Schleswig-Holstein falle die Maskenpflicht in Schulen, in Niedersachsen sei sie in den Grundschulen schon obsolet. Nur in Hamburg tue sich nichts, im Gegenteil: «Rot-Grün scheint vom Team Übervorsicht zum Team Blockade zu mutieren», sagte Treuenfels-Frowein. Hamburg sei damit wieder einmal das Schlusslicht auf dem Weg zur Normalität.

Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen in Hamburg ist unterdessen erneut leicht gesunken. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl der Neuansteckungen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche am Dienstag mit 1228,7 an - nach 1258,3 am Montag und 1017,0 vor einer Woche. Auf anderer Berechnungsgrundlage nannte das Robert Koch-Institut (RKI) für Hamburg eine Inzidenz von 988,1. Das ist der niedrigste Wert unter den Bundesländern. Deutschlandweit betrug die Inzidenz nach RKI-Angaben 1733,4.

Innerhalb eines Tages wurden in Hamburg den Angaben zufolge 3676 neue Infektionen gemeldet. Am Montag waren es 1485 und vor einer Woche 4240. Damit haben sich seit Ausbruch der Pandemie im Februar 2020 mindestens 408 055 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert, 334 400 gelten als geheilt. Die Zahl der im Zusammenhang mit dem Coronavirus Gestorbenen stieg um 1 auf 2351.

Laut dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) waren Montagmittag (11.15 Uhr) 33 Covid-19-Patienten auf Hamburger Intensivstationen, von denen 18 invasiv beatmet werden mussten. Das sind zwei mehr beziehungsweise einer weniger als am Vortag. Die Hospitalisierungsinzidenz - also die Zahl der in Krankenhäusern neu aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche - gab das RKI am Dienstag mit 3,13 an - nach 3,62 am Montag. Bundesweit betrug der Wert 7,08.

Bei den Corona-Schutzimpfungen geht es in Hamburg derzeit kaum noch voran: Gerade einmal 392 Impfungen seien am Montag verabreicht worden, erklärte die Gesundheitsbehörde. Damit sind nach wie vor 83,0 Prozent der Hamburger laut RKI mindestens einmal geimpft. Den vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze haben 82,9 Prozent. Eine Auffrischungsimpfung erhielten 59,4 Prozent.

Kein Hotspot: Sachsen bleibt ab April bei Corona-Basisschutz

Sachsen will in seiner neuen Corona-Verordnung ab Anfang April bei Basisschutzmaßnahmen bleiben. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder G-Regelungen sollen dann wegfallen. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag bei seinen Eckpunkten für die neue Verordnung nach dem 2. April verständigt. Am Dienstag sorgte zunächst ein Vorstoß des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) für Aufregung. Laut Medienberichten hatte er nach dem Auslaufen der derzeitigen Schutzmaßnahmen eine Hotspot-Regelung für den gesamten Freistaat und nicht nur für einzelne Regionen angestrebt.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz fallen ab dem 3. April die Corona-Regeln weitgehend weg. Als Basis-Schutzmaßnahmen soll dann noch etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Krankenhäusern möglich sein. In sogenannten Hotspots dürfen auch strengere, lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn der Landtag dies beschließt.

Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung sollen ab Anfang April im Gesundheits- und Sozialwesen die FFP-2-Maskenpflicht sowie die Testpflicht bestehen bleiben. In Schulen soll weiter getestet werden, hier fällt das Masken-Tragen aber weg. Für welche anderen Maßnahmen es nur eine «dringende Empfehlung» geben soll, will das Kabinett noch bis zur Beschlussfassung in der kommenden Woche festlegen.

Regierungssprecher Ralph Schreiber widersprach Deutungen, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mit seinem Vorschlag zu einer Hotspot-Regelung für den gesamten Freistaat vorgeprescht sei. Es sei klar, dass sowohl der Ministerpräsident als auch die Regierung eine «tragfähige und verhältnismäßige Lösung finden wollen, um hier mit der Pandemie zurechtzukommen - auch nach dem 2. April». Das sei ein Vorschlag neben einem anderen gewesen, wie man auf die Lage reagieren könne.

Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte zuvor betont, dass es keinen Anlass für eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen gebe. Fraktionschef Christian Hartmann versuchte am Dienstag noch vor einer Fraktionssitzung die Wogen zu glätten und betonte, dass Kretschmer das Vertrauen der Fraktion habe. Dennoch blieb er bei seiner Einschätzung der Corona-Pandemie.

Grünen-Fraktionschefin Franziska Schubert zeigte sich von den Plänen Kretschmers überrascht. Sie sagte, es wäre sinnvoll gewesen, die Diskussion vorher in der Koalition zu führen, «bevor man damit rausgeht». Die Grünen würden bei dem Thema auf Vorsicht und Achtsamkeit setzen.

Nach Ansicht der Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel, muss bei den derzeitigen Infektionszahlen noch keine epidemische Lage ausgerufen werden. Man müsse die Zahlen aber genau im Auge behalten. Wenn es die Situation erfordere, müsse der Landtag eine epidemische Lage feststellen.

Die AfD kritisierte Kretschmers Überlegungen am Dienstag scharf. Außer Sachsen gebe es kein einziges Bundesland, das die Hotspot-Regel landesweit anwenden wolle, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban. «Wir müssen endlich zur Normalität zurückkehren.» Die FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist, mahnte, dass die Voraussetzung für das Ausrufen eines Hotspots unter anderem eine konkret drohende Überlastung des Gesundheitssystems sei. «Das ist aber nicht der Fall», sagte der Generalsekretär des Landesverbands, Philipp Hartewig.

Die Corona-Inzidenz in Sachsen ist zwar weiter gesunken, liegt aber weiter deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab am Dienstag einen Wert von 2181,5 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und Einwohnerinnen binnen sieben Tagen an, nach 2320,1 am Montag. Bundesweit lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI bei 1733,4.


 

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