Erweitere Testpflichten für ungeimpfte Menschen in Berlin

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In Berlin gelten ab Freitag erweiterte Testpflichten für Menschen ohne Corona-Impfung. Das beschloss der Senat am Dienstag und setzte damit eine entsprechende Bund-Länder- Vereinbarung in Landesrecht um. Demnach sind viele Aktivitäten vornehmlich in geschlossenen Räumen künftig nur noch für Geimpfte, Genesene und eben Getestete erlaubt.

Das gilt laut Gesundheitsverwaltung etwa für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Personen. Auch bei Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen, für den Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen kommen die drei Gs (geimpft, genesen, getestet) zum Tragen. Ebenso gilt das bei Besuchen in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen.

Bei Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen müssen Ungeimpfte ebenfalls einen negativen Test vorlegen und dies zusätzlich an jedem dritten Tag ihres Aufenthalts wiederholen. Anerkannt werden bei all den beschriebenen Aktivitäten bis zu 24 Stunden alte Schnelltests, die ab 11. Oktober bundesweit nicht mehr kostenlos sein sollen, oder PCR-Tests. Deren Geltungsdauer wurde von 24 auf 48 Stunden verlängert. (dpa)


 

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