„Es reicht!“: Paris droht Airbnb mit Rekordstafe

| Politik Politik

„Ça suffit!“, sagen die Franzosen, wenn ihnen der Kragen Platz. Auf Deutsch übersetzt „Es reicht!“, schrieb Anna Hidalgo, Bürgermeisterin von Paris via Twitter in Richtung des US-Zimmervermittlers Airbnb. Hidalgo hat beschlossen, die Websites für illegale Touristenunterkünfte zur Verantwortung zu ziehen.

Das Unternehmen sei dafür verantwortlich, dass die Mieten stiegen und Bewohner belästigt würden „Airbnb riskiert eine Geldstrafe von 12,5 Millionen Euro“, schrieb Hidalgo auf dem in ihrer Nachricht auf dem Kurznachrichtendienst.

Der Zeitung „Le Journal du dimanche“ sagte sie, dass sie der „wilden Zimmervermittlung“ mit diesem „Elektroschock“ ein Ende machen wolle. Pariser dürfen Privatwohnungen bis zu 120 Tage im Jahr vermieten, wenn diese registriert sind. Hidalgo wirft Airbnb jetzt vor, 1.000 nicht-registrierte Wohnungen auf der Seite anzubieten. Und auf jedes nicht legale Angebot entfalle eine Strafe von 12.500 Euro. Hidalgo sagte der Zeitung weiter „Ich habe nichts gegen Pariser, die ihre Unterkünfte ein paar Tage im Jahr vermieten, um über die Runden zu kommen.“ Das Problem seien Besitzer, die das ganze Jahr über Wohnungen an Touristen vermieten, ohne sie anzumelden.

Airbnb weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Pariser Vorschriften als ineffektiv und unverhältnismäßig. Außerdem verstießen sie gegen europäische Vorschriften.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.