EU-Kommission leitet Verfahren gegen Delivery Hero ein

| Politik Politik

Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen den Essenslieferdienst Delivery Hero eingeleitet. Konkret geht die Behörde davon aus, dass sich das Unternehmen mit einer anderen Firma wettbewerbswidrig etwa über Preise und Strategien ausgetauscht haben könnte. Dabei geht es um Glovo mit Hauptsitz in Spanien. Glovo verdient sein Geld ebenfalls in der Lieferdienst-Branche. 

Bereits im November hatte die Kommission unangekündigte Inspektionen bei Delivery Hero in Berlin und Barcelona durchgeführt. Man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden, teilte Delivery Hero damals mit. Der Sitz des Unternehmens ist in Berlin. Delivery Hero betreibt in Deutschland aber kein eigenes Lieferangebot.

«Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa», teilte die Kommission mit. Ab Juli 2018 habe Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo gehalten und im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen übernommen. Die Brüsseler Behörde geht derzeit davon aus, dass Absprachen vor dieser Übernahme stattgefunden haben könnten. 

Strafe von mehr als 400 Millionen möglich

Vor gut zwei Wochen hatte Delivery Hero bekanntgegeben, dass wegen potenzieller Verstöße gegen das EU-Kartellrecht eine Strafe von möglicherweise mehr als 400 Millionen Euro verhängt werden könnte. Bis dahin hatten die Berliner für den Konflikt nur 186 Millionen Euro zurückgelegt. Entsprechend kündigte das Unternehmen eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Rückstellung an.

Neben Absprachen zu sensiblen Informationen wie Preisen hat die EU-Kommission den Verdacht, dass Delivery Hero und Glovo vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass die beiden Unternehmen Märkte örtlich untereinander aufgeteilt haben könnten. Die Kommission betont, dass sie noch nicht abschließend zu einem Ergebnis gekommen sei, ob die beiden Unternehmen EU-Regeln gebrochen hätten. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.