EU-Kommission leitet Verfahren gegen Delivery Hero ein

| Politik Politik

Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen den Essenslieferdienst Delivery Hero eingeleitet. Konkret geht die Behörde davon aus, dass sich das Unternehmen mit einer anderen Firma wettbewerbswidrig etwa über Preise und Strategien ausgetauscht haben könnte. Dabei geht es um Glovo mit Hauptsitz in Spanien. Glovo verdient sein Geld ebenfalls in der Lieferdienst-Branche. 

Bereits im November hatte die Kommission unangekündigte Inspektionen bei Delivery Hero in Berlin und Barcelona durchgeführt. Man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden, teilte Delivery Hero damals mit. Der Sitz des Unternehmens ist in Berlin. Delivery Hero betreibt in Deutschland aber kein eigenes Lieferangebot.

«Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa», teilte die Kommission mit. Ab Juli 2018 habe Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo gehalten und im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen übernommen. Die Brüsseler Behörde geht derzeit davon aus, dass Absprachen vor dieser Übernahme stattgefunden haben könnten. 

Strafe von mehr als 400 Millionen möglich

Vor gut zwei Wochen hatte Delivery Hero bekanntgegeben, dass wegen potenzieller Verstöße gegen das EU-Kartellrecht eine Strafe von möglicherweise mehr als 400 Millionen Euro verhängt werden könnte. Bis dahin hatten die Berliner für den Konflikt nur 186 Millionen Euro zurückgelegt. Entsprechend kündigte das Unternehmen eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Rückstellung an.

Neben Absprachen zu sensiblen Informationen wie Preisen hat die EU-Kommission den Verdacht, dass Delivery Hero und Glovo vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass die beiden Unternehmen Märkte örtlich untereinander aufgeteilt haben könnten. Die Kommission betont, dass sie noch nicht abschließend zu einem Ergebnis gekommen sei, ob die beiden Unternehmen EU-Regeln gebrochen hätten. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.