EU-konform frittieren

| Gastronomie Gastronomie | Politik Politik

Ab Mittwoch gelten für Lebensmittelhersteller sowie für Restaurants und Imbisse neue EU-Regeln zur Vermeidung von Acrylamid. Demnach sollen zum Beispiel Pommes künftig nicht zu stark frittiert und Brot möglichst hell gebacken werden. Das als krebserregend geltende Acrylamid entsteht, wenn stärkehaltige Zutaten, wie zum Beispiel Kartoffeln, stark erhitzt werden. 

Beschlossen wurden die neuen Regeln bereits im vergangenen Jahr, nachdem freiwillige Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten. Doch nach der mehrmonatigen Übergangsfrist wird die Verordnung nun verbindlich. Überprüft werden die neuen Regeln hierzulande durch die deutschen Behörden, also durch die lokalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.

Darauf sollte künftig geachtet werden: 

  • Die Temperatur sollte beim Frittieren im Bereich von 160 bis 175 °C und bei Nutzung eines Ofens im Bereich von 180 bis 220 °C liegen. Bei eingeschaltetem Gebläse kann die Temperatur niedriger gewählt werden.
  • Die Back-, Brat- oder Frittiervorrichtung (z. B. Ofen oder die Heißluft-Fritteuse) sollte gemäß den Anweisungen auf der Verpackung und je nach den Produktspezifikationen und örtlichen Anforderungen auf die richtige Temperatur von 180 bis 220 °C vorgeheizt werden.
  • Kartoffeln sollten nur gebacken, gebraten oder frittiert werden, bis sie eine goldgelbe Farbe aufweisen.
  • Ein übermäßiges Backen, Braten oder Frittieren ist zu vermeiden.
  • Ofenerzeugnisse sollten nach zehn Minuten oder nach der Hälfte der gesamten Backzeit gewendet werden.
  • Bei Zubereitung kleinerer Kartoffelmengen als auf der Packung angegeben sollte die Zubereitungszeit verringert werden, um eine übermäßige Bräunung zu vermeiden.
  • Der Frittierkorb sollte nicht überfüllt werden, um eine übermäßige Ölaufnahme bei längeren Frittierzeiten zu vermeiden

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.