EU-konform frittieren

| Gastronomie Gastronomie | Politik Politik

Ab Mittwoch gelten für Lebensmittelhersteller sowie für Restaurants und Imbisse neue EU-Regeln zur Vermeidung von Acrylamid. Demnach sollen zum Beispiel Pommes künftig nicht zu stark frittiert und Brot möglichst hell gebacken werden. Das als krebserregend geltende Acrylamid entsteht, wenn stärkehaltige Zutaten, wie zum Beispiel Kartoffeln, stark erhitzt werden. 

Beschlossen wurden die neuen Regeln bereits im vergangenen Jahr, nachdem freiwillige Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten. Doch nach der mehrmonatigen Übergangsfrist wird die Verordnung nun verbindlich. Überprüft werden die neuen Regeln hierzulande durch die deutschen Behörden, also durch die lokalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.

Darauf sollte künftig geachtet werden: 

  • Die Temperatur sollte beim Frittieren im Bereich von 160 bis 175 °C und bei Nutzung eines Ofens im Bereich von 180 bis 220 °C liegen. Bei eingeschaltetem Gebläse kann die Temperatur niedriger gewählt werden.
  • Die Back-, Brat- oder Frittiervorrichtung (z. B. Ofen oder die Heißluft-Fritteuse) sollte gemäß den Anweisungen auf der Verpackung und je nach den Produktspezifikationen und örtlichen Anforderungen auf die richtige Temperatur von 180 bis 220 °C vorgeheizt werden.
  • Kartoffeln sollten nur gebacken, gebraten oder frittiert werden, bis sie eine goldgelbe Farbe aufweisen.
  • Ein übermäßiges Backen, Braten oder Frittieren ist zu vermeiden.
  • Ofenerzeugnisse sollten nach zehn Minuten oder nach der Hälfte der gesamten Backzeit gewendet werden.
  • Bei Zubereitung kleinerer Kartoffelmengen als auf der Packung angegeben sollte die Zubereitungszeit verringert werden, um eine übermäßige Bräunung zu vermeiden.
  • Der Frittierkorb sollte nicht überfüllt werden, um eine übermäßige Ölaufnahme bei längeren Frittierzeiten zu vermeiden

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.