Nach Dienstschluss, an freien Tagen oder auch in Elternzeit sollen Arbeitnehmer nach Ansicht der Europaabgeordneten nicht erreichbar sein müssen. In einem am Donnerstag angenommenen Bericht forderte das EU-Parlament ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Dieses sei bisher im Unionsrecht nicht ausdrücklich geregelt, aber von entscheidender Bedeutung, wenn es darum gehe, die körperliche und geistige Gesundheit von Arbeitskräften zu schützen.
Arbeitgeber sollten nach Ansicht des Parlaments nicht verlangen, dass ihre Angestellten außerhalb der Arbeitszeit direkt oder indirekt verfügbar sein sollten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass wer sich auf das Recht auf Nichterreichbarkeit berufe, vor negativen Folgen geschützt werde. Es solle außerdem Mechanismen für den Umgang mit Beschwerden in Bezug auf das Recht geben.