EU-Verhandlung um bessere Bedingungen für Beschäftigte bei Onlineplattformen gescheitert

| Politik Politik

Verhandlungen der EU-Staaten über bessere Bedingungen für Beschäftigte von Onlineplattformen wie Lieferando, Uber oder Gorillas sind an Deutschland gescheitert. Wenn Berlin dem Vorhaben zugestimmt hätte, hätte es nach Informationen von EU-Diplomaten eine ausreichende Mehrheit dafür gegeben.

Die Bundesregierung konnte sich vor der Verhandlung aber nicht auf eine gemeinsame Haltung einigen. Hintergrund der Gespräche ist ein Vorschlag der EU-Kommission, nach denen Onlineplattform-Beschäftigte künftig besser abgesichert werden sollen. EU-Staaten und Europaparlament müssen sich noch auf einen Kompromiss einigen.

Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern könnten dem Vorschlag der Kommission zufolge wie Angestellte eingestuft werden und etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten haben. Heute gelten viele Plattformarbeiterinnen und -arbeiter als Freiberufler.

Für die SPD-Europaabgeordnete Gaby Bischoff steht die Schuldige fest: «Es ist sehr enttäuschend, dass sich die Bundesregierung wegen der FDP nicht konstruktiv an den Verhandlungen beteiligen konnte», teilte sie am Abend mit.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte den Vorschlag der Kommission im Sommer begrüßt. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sagte, die Gefahr bestehe, dass die neue Regulierung Selbstständigkeit de facto abschaffe. «Die Mitgliedsländer müssen statt auf Geschwindigkeit zu setzen vor allem eine Position finden, die Selbstständige stärkt.»

Von Seiten der tschechischen Ratspräsidentschaft hieß es, eine Einigung unter den EU-Staaten sei in greifbarer Nähe. Man hoffe auf einen Kompromiss in den nächsten Monaten. Dann hat Schweden den regelmäßig wechselnden Vorsitz unter den EU-Ländern inne. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.