EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Kritik von Verbänden, Freude bei Gewerkschaften

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Laut Europäischem Gerichtshof müssen Unternehmen in der EU die Arbeitszeit ihrer Angestellten komplett erfassen - egal, ob diese im Büro, im Außendienst oder von zu Hause aus arbeiten. Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Kritik kommt von Verbänden, Gewerkschaften pflichten bei.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände schreibt: Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.  Die Entscheidung darf keine Nachteile für solche Arbeitnehmer mit sich bringen, die schon heute flexibel arbeiten. Auch künftig gilt: Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.“

Bitkom-Präsident Achim Berg: „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch erfassen müssen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Arbeitswelt. In Deutschland existiert der klassische Acht-Stunden-Tag oft nur noch auf Papier“, erklärte Berg per Pressemitteilung.

„Viele Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten und fordern das aktiv ein. Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein: Wer so arbeitet, entspricht vielleicht einem modernen Familienmodell, aber verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz, wonach zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von elf Stunden liegen muss. Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen. Das EuGH-Urteil macht deutlich, dass unser Arbeitsrecht zwingend modernisiert und in das digitale Zeitalter überführt werden muss. Die tägliche sollte auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt und die elfstündige Mindestruhezeit überprüft werden.“

Christian Wechselbaum, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, sieht das anders und erklärt: „Für Millionen von Arbeitnehmern bedeutet die Entscheidung Rechtssicherheit und aller Voraussicht eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Endlich haben Beschäftigte einen Anspruch auf eine Dokumentation ihrer Arbeitszeiten und können damit kontrollieren, ob sie auch richtig bezahlt werden. Insbesondere für das Gastgewerbe rechnen wir mit einer deutlichen Verbesserung der Situation. Unbezahlte Überstunden gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an."

Einzelheiten wird nun der deutsche Gesetzgeber klären müssen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, das Urteil umzusetzen.  Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte in der ARD: „Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist notwendig." Die Bundesregierung werde das Urteil gründlich prüfen.


 

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