Europäische Institutionen einigen sich auf Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie

| Politik Politik

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Die PPWR bringt erhebliche Änderungen für das Gastgewerbe mit sich, wie z.B. ein Verbot bestimmter Einwegplastikverpackungen ab 1. Januar 2030 und die Einführung von Nachfüllstationen. Zudem werden Verpflichtungen für die Wiederverwendung von Getränken und Lebensmitteln zum Mitnehmen festgelegt. Die verpflichtende kostenlose oder kostengünstige Bereitstellung von Leitungswasser als Trinkwasser in Restaurants scheint - vorbehaltlich der noch ausstehenden finalen Übersetzungsfassung - dagegen vom Tisch zu sein.

Die voraussichtlichen Änderungen im Detail und unter Vorbehalt der Veröffentlichung der finalen amtlichen Fassung in den offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union:

Artikel 3 und 6: Kaffeekapseln bleiben weiterhin erlaubt, wenn sie recyclingfähig sind (z.B. Aluminium). 

Artikel 22 sowie Anhang V:  Ab 1. Januar 2030 werden verschiedene Verpackungsformate verboten. In Anhang V werden diese kurz und summarisch aufgeführt. Die Kommission hat  24 Monate Zeit, eine detaillierte Liste für den Anhang V zu publizieren.

Punkt 3 und 4: Beim Verbot von Einwegverpackungen handelt es sich um Einwegplastikverpackungen, wie Teller, Tassen, Kaffeemilch, Zucker, Salz, Ketchup, etc.

Punkt 5: Bei Einwegkosmetikprodukten auf dem Hotelzimmer handelt es sich nicht um ein Verbot lediglich von Produkten mit Plastikverpackung. Das Verbot für einzelne Einwegverpackungen im Beherbergungssektor (Shampoos, Creme, Seife, etc.) bezieht sich auf „Verpackungen für einzelne Buchungen“, ohne Größen- oder Volumenangabe. Hier besteht sicher noch besonderer Klärungsbedarf; es gilt die amtliche Übersetzung abzuwarten. Mitgliedsstaaten können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Anwendung ausnehmen, aber auf EU-Ebene gibt es keine Regelung hierzu.

Artikel 25: Die Verpflichtung zum Nachfüllen beinhaltet das Recht, die Abfüllung zu verweigern, wenn die Unternehmen das Behältnis für unhygienisch oder ungeeignet halten und keine Haftung für Hygiene- oder Lebensmittelsicherheitsprobleme übernehmen, die sich aus der Verwendung der vom Endverbraucher bereitgestellten Behältnisse ergeben können.

Ab dem 1. Januar 2030 müssen Endverkäufer mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bestrebt sein, 10 % dieser Verkaufsfläche für Nachfüllstationen sowohl für Lebensmittel als auch für Nicht-Lebensmittel zu reservieren.

Bei der Bereitstellung und Art der Informationen, welche auf den Nachfüllstationen angebracht werden müssen, wird Vorsicht geboten sein.

Artikel 26: Die Zielvorgaben für die Wiederverwendung von Lebensmitteln und Getränken zum Mitnehmen wurden abgeschafft. Es gibt nun verschiedene Ausnahmeregelungen in Verbindung mit der Abfallvermeidungs- und Recyclingquote der Mitgliedstaaten. Dennoch sind die Nachfüllverpflichtungen für Getränke und Lebensmittel zum Mitnehmen in den Artikeln 28 a und b (siehe unten) aufgeführt.

Artikel 28a: Es besteht eine Wiederbefüllungsverpflichtung für den Getränke- und Lebensmittelmitnahmesektor. Die Letztvertreiber dürfen die in das vom Verbraucher mitgebrachte Behältnis abgefüllten Waren nicht zu höheren Kosten anbieten als in Einwegverpackungen.

Artikel 28b: Es besteht ein Wiederverwendungsangebot für den Getränke- und Lebensmittel-Mitnahmesektor. Letztvertreiber dürfen die in Mehrwegverpackungen abgefüllten Waren nicht zu höheren Kosten und nicht zu ungünstigeren Bedingungen anbieten als die aus denselben Waren und Einwegverpackungen bestehenden Verkaufseinheiten.

Artikel 38 (2a): In Bezug auf die Bereitstellung von Leitungswasser als Trinkwasser in Einrichtungen des Gastgewerbes ist die Verpflichtung zum Gratisangebot (oder zu geringen Kosten) noch gestrichen worden. Allerdings wirft der Kompromisswortlaut noch bisher ungeklärte Fragen auf. Er lautet in inoffizieller (!!) Übersetzung:

"Für die Zwecke des Absatzes 2 und unbeschadet des Artikels 16 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/2184 schaffen die Mitgliedstaaten Anreize für Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Dienste, damit sie ihren Kunden, sofern verfügbar, Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Servicegebühr in einem wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Format anbieten."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.