Extra-Runde: IHA verlängert Datenschutz-Roadshow

| Politik Politik

Aufgrund der starken Resonanz bietet der Hotelverband weitere Workshop-Termine in Saarbrücken, Stuttgart und Berlin zur Vorbereitung auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung und die ab dem 1. Juli 2018 gültige Pauschalreise-Richtlinie an. „Wir wollen unsere Mitglieder, aber auch interessierte Noch-Nicht-Mitglieder weiter bestmöglich auf die neuen rechtlichen Anforderungen an die täglichen Betriebsabläufe vorbereiten und verlängern deshalb unsere Roadshow mit Workshop-Charakter bis Anfang Juni“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

IHA-Justitiarin Laura-Sophie Franze bereitet als eine der beiden Vortragenden die für die Hotels in Deutschland wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung auf und beantwortet Fragen zur praktischen Umsetzung für die Hotellerie: Welche Daten dürfen gespeichert werden? Wie müssen Hotels ihre Datenverarbeitung dokumentieren? Wie erfüllt der Hotelier die neue Pflicht auf Information, Auskunft und Vergessen? Wann müssen Daten von Hotelgästen gelöscht werden?

Als zweiter Vortragender legt IHA-Justitiar Dustin Fischer dar, unter welchen Voraussetzungen Hotels ab Sommer dieses Jahres nach neuem Reiserecht zum Reiseveranstalter werden könnten. Er zeigt anhand praktischer Beispiele auch aus dem Kreis der Roadshow-Teilnehmer auf, wann eine Pauschalreise vorliegt, wie ein Hotelangebot unversehens zur „Verbundenen Reiseleistung“ wird und welche besonderen Versicherungspflichten sich daraus für ein Hotel ergeben.

Die Roadshow findet nunmehr noch an folgenden Tagen und Orten statt:

  • 20. März 2018, 10.00 – 13.00 Uhr, Lindner Congress Hotel Düsseldorf
  • 18. April 2018, 12.00 – 15.15 Uhr, Hotel Am Triller Saarbrücken
  • 8. Mai 2018, 10.00 – 13.00 Uhr, Mercure Hotel Stuttgart Airport (nur Datenschutz)
  • 28. Mai 2018, 15.00 – 17.30 Uhr, Dorint Airport-Hotel Stuttgart (nur Reiserecht)
  • 1. Juni 2018, 10.00 – 13.00 Uhr, Verbändehaus Berlin

Alle Teilnehmer erhalten weiterführende Unterlagen und können auch Fälle aus ihrer betrieblichen Praxis mit den Referenten besprechen. Die Teilnahmegebühr beträgt für IHA-Mitglieder 75,00 Euro p.P. zzgl. USt. und für Nicht-Mitglieder 125,00 Euro p.P. zzgl. USt. Interessierte Hoteliers können sich über die Website der IHA-Service GmbH, unter verbindlich anmelden: https://www.hotellerie.de/go/iha-roadshow

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.