FDP und CDU im Südwesten geraten beim Thema Gastro-Mehrwertsteuer aneinander

| Politik Politik

FDP und CDU in Baden-Württemberg machen sich beim Thema der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gaststätten gegenseitig Vorwürfe. Nachdem die FDP-Fraktion den stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl (CDU) für sein Stimmverhalten im Bundesrat kritisiert hatte, schoss dessen Innenministerium zurück. «Die FDP verantwortet das finanzpolitische Chaos der Ampel und die erste Idee der FDP zur selbst verschuldeten Haushaltskrise in Berlin sind Steuererhöhungen bei der Gastronomie», hieß es von einer Sprecherin am Sonntag in Stuttgart.

Bayern war im Bundesrat zuvor mit einem Vorstoß gescheitert, die zum Jahresende auslaufende niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der den niedrigeren Steuersatz von 7 Prozent für Speisen auch auf Getränke ausweiten wollte, fand in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit.

Die FDP warf Strobl daraufhin Heuchelei vor. Tagelang habe er die FDP im Bund aufs Übelste beschimpft, «nun hätte er im Bundesrat die Gelegenheit gehabt, einer bayrischen Initiative zum Erhalt der 7 Prozent zuzustimmen und tut es nicht», sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, am Samstag.

Aus dem Innenministerium in Stuttgart hieß es hierzu: «Die FDP verdreht auch hier wieder einmal die Tatsachen: Die CDU Baden-Württemberg ist ohne wenn und aber für eine Beibehaltung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie». Die FDP scheine die parlamentarischen Abläufe im Bundesrat nicht zu kennen, das gemeinsame Ziel mit Bayern sei gewesen, dass das Thema im Vermittlungsausschuss behandelt werde.

Die Grünen Koalitionspartner der CDU im Südwesten hatten sich in der Vergangenheit skeptisch dazu gezeigt, die Mehrwertsteuersenkung beizubehalten. In seinem Koalitionsvertrag hat das grün-schwarze Regierungsbündnis vereinbart, im Bundesrat einvernehmlich abzustimmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.