Feiern in öffentlichen Räumen auf 50 Teilnehmer beschränkt

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Bund und Länder wollen angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer beschränken. Dies gelte, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner auftreten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

In privaten Räumen soll es demnach keine Vorschriften zur Teilnehmerzahl geben. In dem Beschluss heißt es nach dpa-Informationen, es werde dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeit mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, seien weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere solle die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen werde dringend empfohlen, in diesem Fall keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.
 

50 Euro Corona-Bußgeld bei Falschangaben in Restaurants

Gäste, die in Restaurants falsche Einträge auf den Gästelisten machen, sollen nach dem Willen von Bund und Ländern künftig mindestens 50 Euro Bußgeld zahlen - und nicht die Wirte. «Falsche Angaben zu ihrer Person von Gästen in Restaurants und Bars werden künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt, das von den Gästen zu entrichten ist», stellte ein Regierungssprecher am Dienstagabend in Berlin klar. «Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen», teilte der Sprecher weiter mit.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte nach ihrer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten zuvor deutlich gemacht, dass sie bei Falscheinträgen die Betreiber von Restaurants stärker in die Pflicht nehmen will. Gastronomen, aber auch Friseursalons seien für die Einhaltung der Hygieneregeln verantwortlich und müssten darauf achten, dass die Angaben der Besucher auch stimmten, sagte Merkel am Dienstag nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten. «Im Zweifelsfalle, also bei Donald Duck, ist die Sache ja nicht schwierig (...), aber im Zweifelsfalle muss man sich eben dann auch noch mal den Ausweis zeigen lassen oder Fahrerlaubnis oder was auch immer.»

Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es wörtlich: «Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.»

In Schleswig-Holstein beschloss die Regierung, dass Kunden bei vorsätzlichen Falschangaben 1000 Euro zahlen müssen. Gastwirten, die falsche Angaben auf ihren Kontaktlisten dulden, drohte bereits zuvor ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. (dpa)


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