Fixkosten statt Umsatz: Kanzleramtschef Braun will Corona-Hilfen anpassen

| Politik Politik

Kanzleramtschef Helge Braun hat der Wirtschaft für das nächste Jahr weitere Hilfen in Aussicht gestellt. «Bei Bedarf müssen wir neue Impulse setzen», sagte Braun dem «Handelsblatt» (Montag). Allerdings sollen die Hilfen nicht in der jetzigen Form fortgesetzt werden.. «Der Umsatz kann auf Dauer nicht das zentrale Kriterium sein», sagte Braun. «Bis Januar müssen wir zielgenauere Hilfen ausarbeiten.» Künftig werde die Hilfe stärker an den Fixkosten ausgerichtet, wie bereits bei den ab Januar geltenden Überbrückungshilfen.

Eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hatte ergeben, dass die sogenannten November- und Dezemberhilfen um zehn Milliarden Euro höher ausfallen als notwendig. Sofern die Hilfen unverändert fortbestehen, erhalten manche von dem Teil-Lockdown betroffenen Betriebe nun mehr Geld, als wenn sie geöffnet hätten.

Der Hotelverband Deutschland kritisiert die Berechnungen des Instituts scharf. In vielen Betrieben werde von der „Novemberhilfe“ kaum etwas übrig bleiben, sagte Hauptgeschäftsführer Markus Luthe in einem Blogpost und warf dem Institut oder der Welt am Sonntag vor nicht mit erforderlichen Sorgfalt und Genauigkeit zu agieren. Es stelle sich doch die Frage, ob den IW-Berechnern entgangen sei, dass bei der „Novemberhilfe“ den Unternehmen das Kurzarbeitergeld (Kug) abgezogen werde? Dies sei im personalintensiven Gastgewerbe das Gros der variablen Kosten.

Ebenso wenig fände sich ein Hinweis auf die Deckelung der „Novemberhilfe“. Denn schließlich würden eventuell bereits gewährte Soforthilfe, Überbrückungshilfe und sogar der KfW-Schnellkredit, der ein zurückzuzahlender Kredit sei, auch noch abgezogen. Dazu präsentiert der Verband eine Beispielrechnung, die zeigen soll, dass für so manches Hotel kaum etwas übrig von der „Novemberhilfe“ übrig bleiben werde. (Tageskarte berichtete)

Im November und Dezember unterstützt der Bund Firmen, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, mit Zuschüssen von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat. Insgesamt sind dafür derzeit rund 30 Milliarden Euro veranschlagt.

Braun erwartet trotz der Milliardenhilfen, dass die Pandemie die Wirtschaft stark schädigen wird. «Die Corona-Krise wird erhebliche Spuren in der Wirtschaft hinterlassen», sagte der Kanzleramtschef. «Der Staat kann helfen, damit ein Großteil der Unternehmen die Krise durchsteht. Aber folgenlos wird sie nicht bleiben.» Hoffnung sieht er im Falle eines milden Pandemie-Verlaufs sowie bei Bereitstellung eines Impfstoffs im Frühjahr - dies könne «die Wirtschaft beflügeln».

Für 2021 kündigte Braun einen «Kassensturz» an. «Wir müssen im Rahmen eines Kassensturzes bewerten, was Corona uns gekostet hat», sagte er. Steuererhöhungen wollte er laut «Handelsblatt» nicht ausschließen. Er betonte aber: «Von einem neuen Solidaritätszuschlag halte ich überhaupt nichts. Zukunft gewinnen wir durch Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum.» (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.