Flixbus will gegen Mehrwertsteuersenkung im Schienenverkehr klagen

| Politik Politik

Das Fernbus-Unternehmen Flixbus sieht sich von den Klimaplänen der Bundesregierung benachteiligt und hat eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Zudem erwäge das Münchner Unternehmen eine Beschwerde bei der EU-Kommission, wie Mitgründer André Schwämmlein der Deutschen Presse-Agentur sagte. Dafür hat Flixbus ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das die geplante Mehrwertsteuersenkung für den Bahn-Fernverkehr unter die Lupe nimmt und das dpa vorliegt.

«Wir sind davon überzeugt, dass eine einseitige Mehrwertsteuersenkung für die Bahn, also ohne den umweltfreundlicheren Fernbus zu berücksichtigen, rechtlich nicht erlaubt ist», sagte Schwämmlein.

Die Bundesregierung hatte im Klimapaket eine Mehrwertsteuersenkung für den Schienenverkehr vereinbart. Ab Januar sollen auf Fernverkehr-Tickets der Bahn wie im Nahverkehr auch nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Bisher waren es 19 Prozent. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, diesen Vorteil vollständig an Kunden weiterzureichen. Damit würden Tickets rund zehn Prozent günstiger. Das soll mehr Bürger dazu bringen, vom Auto oder dem Flugzeug auf die Bahn umzusteigen.

Der Fernbusverkehr wird im Klimapaket allerdings nicht erwähnt. Doch das Rechtsgutachten bewertet Deutsche Bahn und Flixbus als gleichberechtigte Wettbewerber. Der im EU-Recht verankerte «Grundsatz der steuerlichen Neutralität verlangt die Gleichbehandlung von miteinander im Wettbewerb stehenden Leistungen und insofern die Gleichbehandlung der leistenden Unternehmer», heißt es darin. «Diese Anforderungen gelten auch bei der Ausgestaltung ermäßigter Steuersätze, unter anderem im Fall von Beförderungsleistungen.»

Der Bund weist diese Sichtweise zurück: «Die Bundesregierung sieht beim Schienenbahnverkehr für die Zukunft das größte Potential für die Sicherung einer klimaneutralen Mobilität der Bürgerinnen und Bürger», teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. «Der Gesetzentwurf ist mit den Vorgaben des Verfassungsrechts und des EU-Rechts vereinbar.»

Schwämmlein fürchtet mit der Reduzierung der Mehrwertsteuer im Fernverkehr allerdings erhebliche Nachteile für sein Unternehmen. Zahlreiche Fernbus-Strecken besonders in den ländlichen Regionen seien in Gefahr, weil dort die Preise der Deutschen Bahn künftig mithalten könnten. «Vor allem bei den Sparpreisen der Deutschen Bahn werden viele Kunden genau hinschauen, wenn diese noch günstiger werden, und sich vielleicht sagen: "Ich fahre ICE"», sagte er.

Sollte die Bahn ihre Preise senken, müsse auch Flixbus sich preislich nach unten bewegen. «Und das bedeutet, dass ich mein Netz eindampfen muss, denn meine Kosten bleiben ja gleich», sagte Schwämmlein. Rund 30 Prozent des Fernbusnetzes müssten dann eingeschränkt werden, hatte Flixbus schon in den Wochen davor wiederholt angedroht. «Das heißt, dass auf stärker befahrenen Strecken Takte reduziert werden.» Dort, wo Flixbus nur ein, zwei Mal am Tag unterwegs sei, müssten Strecken ganz gestrichen werden. Diese Maßnahmen würden aber erst im Sommer kommenden Jahres oder sogar erst des Folgejahres anstehen, betonte Schwämmlein.

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2013 den Fernbusmarkt liberalisiert - unter anderen, um für mehr Konkurrenz bei der Deutschen Bahn zu sorgen. Zahlreiche Anbieter waren an den Start gegangen, inzwischen dominiert Flixbus aber den Markt mit einem Anteil von rund 95 Prozent. Unter der Marke Flixtrain ist das Unternehmen zudem im Schienen-Fernverkehr aktiv - und dort der einzige Konkurrent der Deutschen Bahn. «Wir schreiben im Bus-Geschäft dünne Margen, aber immerhin Margen, mit denen wir Flixtrain aufbauen und in alternative Antriebe investieren können», sagte Schwämmlein. Sollten nun mehr Verluste im Fernbusgeschäft anfallen, seien diese Investitionen in Gefahr.

Klage und Beschwerde will Flixbus einreichen, sobald das Gesetz in der aktuellen Form in Kraft tritt.

Von Matthias Arnold, dpa


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spitzengremium bekräftigt Forderung nach einheitlich 7% Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.