Foodtruck-Event mit Alexander Herrmann vor dem Bundestag

| Politik Politik

Der massive Arbeitskräftemangel beschäftigt nicht nur die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie, sondern auch den Deutschen Bundestag, der aktuell an einem neuen Zuwanderungsgesetz arbeitet. Vor diesem Hintergrund hat die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) bei einem Foodtruck-Event in Berlin über 60 Ideen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung vorgestellt und im Allgemeinen für mehr politische Unterstützung geworben. Schirmherr der Pop-up-Aktion war Sternekoch Alexander Herrmann.

Der vorgestellte Maßnahmenkatalog umfasst über 60 Ideen und Vorschläge und richtet sich sowohl an die Politik als auch an die Gastwelt selbst: „Positive Veränderung beginnt mit uns selbst und die Verantwortung für viele Mitarbeiterthemen wie faire Bezahlung, wertschätzende Unternehmenskultur und konsequente Weiterqualifikation liegt in den Betrieben selbst“, so DZG-Vorstand Alexander Aisenbrey. 

Vor diesem Hintergrund schlägt die DZG ein klares Bekenntnis in Sachen Löhne vor. Diese lagen im Jahr 2022 laut Statistischem Bundesamt im Vergleich aller Dienstleistungsbranchen sechs bis acht Euro unter dem Durchschnitt. Hier sei zwar schon sehr viel passiert, aber dennoch müsse man bei diesem zentralen Punkt am Ball bleiben. Aisenbrey führt aus: „Allein an der Preisspirale zu drehen, ist kontraproduktiv und ab einem gewissen Level nicht mehr möglich. Eine dauerhafte Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen würde unsere Betriebe hingegen in die Lage versetzen, einen Teil des Geldes in Form von höheren Gehältern an ihre Mitarbeitenden weiterzugeben.“ 

Die DZG plädiert außerdem für mehr Offenheit beim Thema 4-Tage-Woche. „Diese muss ja nicht automatisch weniger Arbeitsstunden bedeuten. Eine flexiblere Wochenarbeitszeit würde Mitarbeitenden wie Unternehmen deutlich mehr Spielraum geben“, unterstreicht Co-Vorstand der DZG, Marcus Fränkle.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.