Forscherin hält Öffnungen unter Bedingungen ab Juni für denkbar

| Politik Politik

Bei vergleichsweise niedrigen Fallzahlen und Impffortschritten könnten nach Berechnungen von Göttinger Forschern ab Juni deutlichere Öffnungsschritte möglich sein. Dann wären «moderate Maßnahmen» wie Hygieneregeln und der Verzicht auf größere Veranstaltungen ausreichend, sagte Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation am Dienstag. Sie bezieht sich auf eine Sieben-Tage-Inzidenz «deutlich unter 50», so dass Gesundheitsämter noch gut und rechtzeitig Kontakte nachverfolgen können. «Bei hohen Fallzahlen wären wir erst im Spätsommer so weit», sagte die Physikerin.

Ändern würde sich die Prognose, sollte eine mutierte Variante des Coronavirus auftauchen, die weitgehend unempfindlich gegen die Impfung ist. «Das würde uns um einige Wochen oder Monate zurücksetzten», sagte Priesemann. In ihren Modellberechnungen haben die Göttinger Forscher angenommen, dass es keine sogenannte Escape-Variante gibt.

«Es ist eine Illusion zu denken, wir öffnen jetzt früher und haben nur etwas mehr Fälle», erklärte Priesemann. Es sei leider so, dass die Impfung der Über-80-Jährigen nicht reicht, um die Intensivstationen ausreichend zu entlasten. Jeder Jüngere habe nur ein einprozentiges oder geringeres Risiko, auf die Intensivstation zu müssen. «Das Problem ist einfach die schiere Anzahl.»

Zudem gebe es mehrere Aspekte zu beachten: So seien selbst mit einer Impfung schwere Krankheitsverläufe möglich. Nicht jeder nehme ein Impfangebot an. Kinder würden nicht geimpft und könnten als eine Art Reservoir für Viren fungieren und weitere Menschen anstecken, listete Priesemann Beispiele auf. «Das Impfen ist nicht perfekt.»

Offen sei mit Blick auf den Herbst, ob die Immunität nach einer Impfung im Laufe der Zeit nachlässt. Hierauf gebe es erste Hinweise, sagte Priesemann. Zudem ändere sich dann das Wetter wieder und könne die Verbreitung des Virus begünstigen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.