Freiburg führt Verpackungssteuer ein: Kommunale Abgabe startet zum Jahreswechsel

| Politik Politik

Die Stadt Freiburg im Breisgau vollzieht zum 1. Januar 2026 den Schritt zu einer eigenen Verpackungssteuer. Damit setzt die Kommune einen Beschluss des Gemeinderats um, der trotz ursprünglicher Bedenken der Stadtspitze gefasst wurde. Das Freiburger Modell orientiert sich eng an der Satzung der Stadt Tübingen, die im Januar 2025 vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig eingestuft wurde. Während die Verwaltung zunächst auf freiwillige Vereinbarungen und eine Mehrwegoffensive setzen wollte, erzwang eine knappe Mehrheit im Rat die Einführung der Steuer. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich, so hat der Landtag in Bayern die Einführung solcher Steuern ab dem Jahr 2026 untersagt.

Kostenbelastung für Mitnahme-Angebote und Einweggeschirr

Die neue Regelung sieht vor, dass für jede Einweggetränkeverpackung sowie für jedes Einweggeschirrteil eine Steuer von 50 Cent erhoben wird. Dies umfasst beispielsweise Becher für Kaffee oder Softdrinks sowie Schalen für Pommes, Burger oder asiatische Gerichte. Zusätzliche Kosten entstehen für Einwegbesteck oder Trinkhalme ab einer Länge von 10 Zentimetern, die mit jeweils 20 Cent besteuert werden. Bei komplexen Mahlzeiten summiert sich die Abgabe entsprechend der Anzahl der genutzten Einwegkomponenten. Die Steuerpflicht greift bei allen Verpackungen, die für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder auf dem Weg vorgesehen sind. Betroffen sind nicht nur klassische Gastronomiebetriebe, sondern auch Anbieter auf Märkten, bei Sportveranstaltungen oder auf dem Weihnachtsmarkt, sofern sie an mehr als zehn Tagen im Jahr Speisen und Getränke verkaufen.

Zahlreiche Ausnahmen für Bäckereien und den Einzelhandel

Nicht jedes Verpackungsmaterial unterliegt der neuen Steuerpflicht. Grundsätzlich befreit sind Behältnisse für Speisen und Getränke, die für den Verzehr in der häuslichen Umgebung bestimmt sind. Dazu zählen auch klassische Industrieverpackungen von Waren wie Schokoriegeln, Müsliriegeln oder abgepacktem Eis. Ebenfalls steuerfrei bleiben Bäckertüten für Brot und Brötchen sowie reine Tragehilfen wie Papiertaschen oder Tabletts. Kleine Beigaben wie Servietten, Besteck für Eis oder Pommesgabeln unter 10 Zentimetern sowie Kleinstverpackungen für Ketchup, Senf oder Zucker bleiben kostenfrei. Eine wichtige Ausnahme bilden zudem essbare Behältnisse wie Eiswaffeln sowie sämtliche Verpackungen für Speisen, die über einen Lieferdienst zum Kunden gelangen. Auch gesetzlich pfandpflichtige Behälter und Produkte aus einem Mehrwegverbund sind von der Abgabe ausgenommen.

Erfahrungsberichte und Widerstand aus der Wirtschaft

Die Einführung der Steuer erfolgt vor dem Hintergrund kontroverser Debatten über deren Wirksamkeit. Die Stadt Konstanz zog nach neun Monaten eine Bilanz und meldete eine Müllreduktion von 14 Tonnen im öffentlichen Raum, was einem Rückgang von 4,7 Prozent entspricht. In einzelnen Gebieten wurde sogar eine Verringerung des Abfallvolumens um 14 Prozent gemessen. Wirtschaftsverbände wie der Dehoga und der Bundesverband der Systemgastronomie kritisieren diese Zahlen jedoch als einseitig. Sie warnen vor einem erheblichen bürokratischen Aufwand und finanziellen Belastungen für die Betriebe. Laut Verbandsangaben führen die Preissteigerungen von teils bis zu 30 Prozent zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung der Kunden. Branchenvertreter fordern daher eher attraktive Mehrweglösungen statt neuer Steuern, um die Gastronomie nicht weiter wirtschaftlich zu schwächen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.