Frist für Anträge auf Überbrückungshilfe bis 30. September verlängert

| Politik Politik

In der Corona-Krise bekommen Unternehmen mehr Zeit, um Überbrückungshilfen des Bundes zu beantragen. Das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) stimmte nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» dem Vorschlag von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu, die Antragsfrist bis zum 30. September zu verlängern. Die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise mit den Bundesländern sollen entsprechend geändert werden.

Die Anträge müsse mit Hilfe von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern gestellt werden, und zwar noch für einen Zeitraum bis Ende August. Die Überbrückungshilfen sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Dazu zählen etwa Mieten für Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Je Unternehmen gibt es maximal 150 000 Euro für drei Monate.

Der Steuerberaterverband hatte zuvor in einem Brandbrief an die Bundesregierung die Verlängerung der Antragsfrist über den bislang vorgesehenen 31. August hinaus angemahnt. Die Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. „Als erster Ansprechpartner in der Krise sind die Kanzleien durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einem Arbeitsanfall konfrontiert, der ihre Kapazitäten weit übersteigt“, heißt es in dem Schreiben. Die Stellung eines Antrags auf Überbrückungshilfe erfordere eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von bis zu acht Stunden. Hinzu gebe es Verzögerungen bei der Registrierung etwa durch Zusendung erforderlicher Pins auf dem Postweg. Bis Mitte vergangener Woche waren nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums erst knapp 11.000 Anträge im Gesamtvolumen von 270 Millionen Euro eingegangen.

Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets. 25 Milliarden Euro sind dafür eingeplant. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.