Frist für Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen bis 30. Juni 2023 verlängert

| Politik Politik

Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Zuschussprogramme ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband unter Verweis auf das Bundeswirtschaftsministerium. Eigentlich lief die Frist bis zum 31. Dezember 2022

Nun sind die Schlussabrechnungen spätestens bis zum 30. Juni 2023 für diese Hilfen einzureichen und zwar wie bei den Anträgen über prüfende Dritte, also Steuerberater, Buchprüfer oder Rechtsanwälte.

Der DEHOGA unterstreicht,  dass jeder Antrag auf Überbrückungshilfe zwingend eine Schlussabrechnung erfordert. Hintergrund ist unter anderem, dass die erhaltene Förderung in vielen Fällen auf Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten basiert. Sollte eine Rückzahlung notwendig werden, setzt die Bewilligungsstelle im Schlussbescheid eine Zahlungsfrist dafür fest.

Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen: Das Bundeswirtschaftsministerium informiert wie folgt:

Die Corona-Zuschussprogramme sind im Juni 2022 ausgelaufen. Zum Ende der Antragsfrist sind noch zahlreiche Anträge auf Überbrückungshilfe IV eingereicht worden. Die Bewilligungsstellen konzentrieren sich daher derzeit auf die zügige Bewilligung der noch offenen Anträge und beginnen parallel, sukzessive mit der Bearbeitung der bereits eingehenden Schlussabrechnungen.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den eingebundenen prüfenden Dritten, u.a. durch die Grundsteuerreform, haben Bund und Länder die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert.

Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Für das Paket I (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) ist die Einreichung der Schlussabrechnung bereits seit Mai 2022 möglich. Rd. 14.000 Schlussabrechnungen sind bereits digital eingereicht worden. Das Paket II (Überbrückungshilfe III Plus und IV) wird voraussichtlich im Oktober 2022 starten. Mit der Einreichung im „Paket“ wird eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen und prüfenden Dritten vermieden, sofern Schlussabrechnungen für mehrere Programme zu erstellen sind.

Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31. Dezember 2023 im digitalen Antragsportal beantragt werden (Diese Funktion wird Anfang 2023 bereitgestellt).

Darüber hinaus werden sich die Länder im Falle von Rückzahlungen auf transparente und angemessene Rückzahlungskonditionen verständigen, um erneute Liquiditätsprobleme für die betroffenen Unternehmen möglichst zu vermeiden. Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

FAQ zur Schlussabrechnung hat das Bundeswirtschaftsministerium hier veröffentlicht...


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.