Gastgewerbe in Niedersachsen begrüßt 2G-Regeln

| Politik Politik

Das Gastgewerbe in Niedersachsen hofft mit der von diesem Mittwoch an geltenden 2G-Regelung in Restaurants, Cafés und bei touristischen Übernachtungen auf Sicherheit für das anstehende Weihnachtsgeschäft. «Jetzt wissen unsere Gäste, jetzt gilt 2G», sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Niedersachsen, Renate Mitulla, der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. «Diejenigen, die uns die Treue halten und schon seit langem gut finden, wenn ihr Gastronom 2G eingeführt hat, fühlen sich natürlich bestätigt, und mit den anderen müssen wir nicht mehr diskutieren.»

Wegen der angespannten Corona-Lage waren zuletzt bei vielen Betriebe insbesondere für Weihnachtsfeiern Stornierungen eingegangen. «Wir hoffen, dass wenigstens kleinere Weihnachtsessen bei uns stattfinden können», sagte Mitulla mit Blick auf die verschärften Maßnahmen.

Die schärferen Corona-Abwehrregeln gelten in Niedersachsen von diesem Mittwoch an. Mit der Warnstufe 1 werden an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte und von Corona genesene Personen zugelassen (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch und die Beherbergung. Vor der Neuregelung war bei der Warnstufe 1 etwa in der Gastronomie auch noch ein Zutritt für negativ getestete Personen möglich (3G-Regel).

Viele Betriebe hätten zuletzt ohnehin bereits 2G eingeführt, berichtete Mitulla. Die Kontrollen seien daher für viele Gaststätten und Hotels mittlerweile Routine. «Aber es ist sehr personalintensiv und zeitaufwendig.» Problematisch sei, dass die Kontrollen laut neuer Verordnung vor den Gaststätten erfolgen müssten. «Im Zweifel gibt es dann Knäuel-Bildungen vor den Betrieben. Das ist eine Schwierigkeit», sagte Mitulla. Die Überprüfung von Impf- und Personalausweisen werde aufwendiger - auch angesichts immer mehr gefälschter Dokumente.

Mit Skepsis sehen Gastronomen und Hoteliers allerdings eine sogenannte 2G-plus-Regelung, die bei einer weiteren Verschlechterung der Lage ab einer Warnstufe 2 greifen würde. Dann müssten Genesene und Geimpfte etwa für einen Restaurantbesuch zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorlegen.

«Das wäre ein Lockdown durch die Hintertür», sagte Mitulla. «Das spontane Essen würde wegfallen, und es geht dann auch keiner mehr einfach mal so einen Kaffee trinken und lässt sich vorher testen.» Fraglich sei auch, so die Geschäftsführerin, ob es für diese Regelung dann ausreichend Testkapazitäten insbesondere im ländlichen Raum geben werde. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.