Gastgewerbe in Niedersachsen geht mit Eilanträgen gegen Corona-Verordnung vor

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Ein Hotelier und ein Gastronom gehen mit dem DEHOGA-Landesverband Niedersachsen gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung vor. Die zwei Eilanträge, die am Montag gestellt worden seien, richteten sich gegen das Beherbergungsverbot und die Schließung der Gastronomie, wie der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen, Rainer Balke, am Dienstag sagte.

Der Betreiber eines Ferienparks im Landkreis Goslar und ein Restaurant-Besitzer aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg zogen vor Gericht. Zunächst hatte die «Ostfriesen-Zeitung» über die Eilanträge berichtet.

Eine Sprecherin des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg bestätigte am Dienstag den Eingang der Anträge. «Diese Woche würde ich nicht mit einer Entscheidung rechnen», sagte sie und verwies auf zahlreiche weitere anhängige Verfahren zur Corona-Verordnung.

Balke sagte, die Betriebe klagten mit Unterstützung des DEHOGA, der Verband selbst sei nicht klageberechtigt. Angesichts der Aufhebung der Reisewarnung für Mallorca und einer fehlenden Öffnungsperspektive hierzulande gebe es im niedersächsischen Gastgewerbe eine «tiefsitzende Frustration».

Der Hauptgeschäftsführer kritisierte das Festhalten an Inzidenzwerten als alleinigem Kriterium für Corona-Lockerungen. «Da stellt sich die Frage, wann soll das dann jemals besser werden?» Der Gang über das Gericht sei nun das einzige Mittel, um die geltende Regelung zu überprüfen. (dpa)


 

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