Gastgewerbe in Niedersachsen geht mit Eilanträgen gegen Corona-Verordnung vor

| Politik Politik

Ein Hotelier und ein Gastronom gehen mit dem DEHOGA-Landesverband Niedersachsen gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung vor. Die zwei Eilanträge, die am Montag gestellt worden seien, richteten sich gegen das Beherbergungsverbot und die Schließung der Gastronomie, wie der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen, Rainer Balke, am Dienstag sagte.

Der Betreiber eines Ferienparks im Landkreis Goslar und ein Restaurant-Besitzer aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg zogen vor Gericht. Zunächst hatte die «Ostfriesen-Zeitung» über die Eilanträge berichtet.

Eine Sprecherin des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg bestätigte am Dienstag den Eingang der Anträge. «Diese Woche würde ich nicht mit einer Entscheidung rechnen», sagte sie und verwies auf zahlreiche weitere anhängige Verfahren zur Corona-Verordnung.

Balke sagte, die Betriebe klagten mit Unterstützung des DEHOGA, der Verband selbst sei nicht klageberechtigt. Angesichts der Aufhebung der Reisewarnung für Mallorca und einer fehlenden Öffnungsperspektive hierzulande gebe es im niedersächsischen Gastgewerbe eine «tiefsitzende Frustration».

Der Hauptgeschäftsführer kritisierte das Festhalten an Inzidenzwerten als alleinigem Kriterium für Corona-Lockerungen. «Da stellt sich die Frage, wann soll das dann jemals besser werden?» Der Gang über das Gericht sei nun das einzige Mittel, um die geltende Regelung zu überprüfen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.