Gastgewerbeverband Hotrec lehnt übergreifende EU-Richtlinie zu Arbeitsbedingungen ab

| Politik Politik

Der europäische Gastgewerbeverband Hotrec lehnt eine neue übergreifende EU-Richtlinie im Rahmen des Quality Jobs Act ab. Zusätzliche Haftungsregelungen beim Einsatz von Subunternehmen und ein allgemeines EU-Recht auf Weiterbildung weist der Verband ebenfalls zurück. Stattdessen fordert er, bestehende Vorschriften wirksamer durchzusetzen. Das geht aus seinem Positionspapier zur zweiten Konsultationsphase der Sozialpartner hervor, über das Hotrec am 20. Oktober 2026 informiert hat.

Das Ziel der Europäischen Kommission, die Qualität von Arbeitsplätzen zu verbessern und sichere, gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, unterstützt der Verband. Eine einzelne verbindliche Richtlinie zu den unterschiedlichen Themen der Konsultation berge jedoch das Risiko rechtlicher Unsicherheit, sich überschneidender Vorschriften und zusätzlicher Verwaltungslasten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Hotrec lehnt zusätzliche Haftungsregeln und ein allgemeines EU-Weiterbildungsrecht ab

Bei der Vergabe an Subunternehmen spricht sich Hotrec gegen zusätzliche EU-Haftungsregelungen aus. Eine Ausweitung der Haftung auf sämtliche Beteiligte einer Auftragskette unabhängig von ihrer Rolle sei unverhältnismäßig. Nationale Regelungen erfassten die Haftung bereits. Zusätzliche Verpflichtungen könnten nach Einschätzung des Verbands auch höhere Versicherungskosten für Auftraggeber verursachen.

Weiterbildung und Umschulung im Zuge des ökologischen und digitalen Wandels befürwortet Hotrec. Dafür fordert der Verband EU-Fördermittel und praktische Unterstützung, insbesondere für kleinere Unternehmen. Ein allgemeines EU-Recht auf Weiterbildung lehnt er dagegen ab. Die berufliche Bildung falle in nationale Zuständigkeit; Arbeitgeber müssten Schulungen entsprechend dem Bedarf des Arbeitsmarktes organisieren.

Der Verband widerspricht einer pauschalen Einstufung als Hochrisikosektor

Hotrec wendet sich zudem gegen die pauschale Einstufung ganzer Branchen als Hochrisikosektoren und ausdrücklich gegen eine solche Einordnung des Gastgewerbes. Risiken müssten anhand konkreter Hinweise auf bestimmte Tätigkeiten, Geschäftsmodelle oder Unternehmen bewertet werden.

Die Vergabe an Subunternehmen erfolge im Gastgewerbe üblicherweise über direkte Vertragsbeziehungen statt über lange, komplexe Ketten, argumentiert der Verband. Unter Verweis auf eine Analyse der Europäischen Arbeitsbehörde beziffert er den Anteil entsandter Beschäftigter auf rund 1,2 Prozent. Kontrollen sollten sich auf Unternehmen konzentrieren, bei denen objektive Hinweise auf Verstöße vorlägen.

Arbeitskontrollen müssten in nationaler Zuständigkeit bleiben. Die Europäische Arbeitsbehörde solle Zusammenarbeit und Informationsaustausch erleichtern, statt eigenständig Kontrollen einzuleiten. Zugleich unterstützt Hotrec die Stärkung des sozialen Dialogs und der Verhandlungsfähigkeit der Sozialpartner.

Hotrec unterstützt gezielte Aktualisierungen bestehender Vorschriften zum Arbeitsschutz

Beim Arbeitsschutz befürwortet Hotrec einzelne Anpassungen. Dazu gehöre, tragbare Computer und Tablets in den Anwendungsbereich der Bildschirmrichtlinie einzubeziehen und überholte Verweise zu streichen.

Bei einer möglichen Ausweitung der Arbeitsstättenrichtlinie auf Arbeitsplätze außerhalb des Betriebs müsse die Verantwortung des Arbeitgebers auf Bereiche begrenzt bleiben, die er vernünftigerweise kontrollieren könne. Für EU-Initiativen zur Förderung von Telearbeit fordert Hotrec außerdem eine Untersuchung der wirtschaftlichen Folgen für das Gastgewerbe. Arbeit von zu Hause könne die Nachfrage nach Restaurants und Cafés insbesondere in städtischen Gebieten und Geschäftsvierteln verringern.

Bei psychosozialen Risiken und klimabedingten Belastungen am Arbeitsplatz setzt der Verband vorrangig auf bestehende Vorschriften, nationale Lösungen und praktische Leitlinien.

Der Verband fordert Anwendungshilfen für bestehende EU-Regeln zu KI

Für künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz verlangt Hotrec rechtliche Klarheit und praktische Anwendungshilfen auf Grundlage bestehender EU-Regelwerke. Gezielte Anpassungen des Arbeitsschutzrechts könne der Verband ausnahmsweise unterstützen, sofern sie evidenzbasiert und verhältnismäßig seien und keine unnötigen neuen Arbeitgeberpflichten schüfen.

Hotrec vereint nach eigenen Angaben 47 nationale Verbände aus 36 europäischen Ländern. Das Gastgewerbe umfasse rund zwei Millionen Unternehmen mit zehn Millionen Beschäftigten. 99 Prozent seien kleine und mittlere Unternehmen, rund 90 Prozent Kleinstunternehmen.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.