Gastro-Sperrstunde in Baden-Württemberg in Kraft

| Politik Politik

In Baden-Württemberg gelten seit dem 27. Dezember 2021 strengere Corona-Regelungen. Neben erweiterten Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene, tritt auch eine Sperrstunde für Restaurants in Kraft.

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden von diesem Montag (27. Dezember) erweitert, wie das Staatsministerium mitteilte. Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie.

Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 01.00 Uhr. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem 28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.

Die wichtigsten Änderungen, die ab dem 27. Dezember 2021 für Hotellerie und Gastronomie gelten, betreffen folgende Punkte:

Einschränkung der Öffnungszeiten: In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 5 Uhr. Wichtig In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde um 1 Uhr und endet um 5 Uhr.

Geänderte Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung: Die bisher geltende 6-Monats-Frist, die für vollständig Geimpfte Ausnahmen von der Testpflicht zulässt, wird auf 3 Monate verkürzt. Für Geboosterte gilt die Ausnahme von der Testpflicht weiterhin wie bisher.

Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe II gilt folgende Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien. Nicht zur Personenzahl hinzu zählen nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre). Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.

Der DEHOGA in Baden-Württemberg sagt dazu: „Positiv ist zu bewerten, dass mit der Eingrenzung der Öffnungszeiten auf 1 Uhr an Silvester und auf 22:30 Uhr an den übrigen Tagen eine Regelung gefunden wurde, die für die Mehrzahl der Betriebe und Gäste praktikabel sein dürfte, so dass auch bereits getätigte Reservierungen aufrecht erhalten werden können. Dafür hatte sich der DEHOGA mit Nachdruck eingesetzt. Trotzdem ist festzustellen: Die sehr kurzfristig verkündeten Regel-Verschärfungen machen in der Summe die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes für die Betriebe des Gastgewerbes noch schwieriger.
Der DEHOGA drängt daher weiterhin massiv darauf, dass die Betriebe des Gastgewerbes, die zu den wirtschaftlich Hauptbetroffenen der Anti-Corona-Maßnahmen gehören, schnelle und umfassende Unterstützung bekommen. Die entstehenden Verluste müssen zeitnah und vollständig durch staatliche Hilfsprogramme ausgeglichen werden.“ (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.