GDL-Mitglieder stimmen für unbefristete Streiks bei der Bahn

| Politik Politik

Bei der Deutschen Bahn drohen im kommenden Jahr mehrtägige Streiks mit Tausenden Zugausfällen. Die Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL haben per Urabstimmung den Weg für unbefristete Arbeitskämpfe freigemacht, wie GDL-Chef Claus Weselsky am Dienstag in Frankfurt am Main mitteilte. 97 Prozent der abstimmenden Mitglieder sprachen sich demnach dafür aus. «Insgesamt gesehen haben die Kolleginnen und Kollegen ein klares Signal gesendet», sagte Weselsky zum Ergebnis. Für unbefristete Streiks waren 75 Prozent Zustimmung nötig. Laut Weselsky lag die Wahlbeteiligung bei mehr als 70 Prozent.

Die Gewerkschaft hatte zuletzt versprochen, bis einschließlich 7. Januar nicht zu Arbeitskämpfen aufzurufen - danach haben Weselsky und seine Mitglieder durch das Votum aber die Möglichkeit, auch tagelang die Bahn zu bestreiken. «Das, was jetzt kommt, wird kräftiger, wird länger, wird härter für die Kunden», kündigte der Gewerkschaftschef im Vergleich zu den bisherigen Warnstreiks an.

Verhärtete Fronten beim Thema Arbeitszeit

Die GDL und die Deutsche Bahn verhandeln im aktuellen Tarifkonflikt erst seit Anfang November, haben sich dabei aber in kürzester Zeit verhakt. Bereits nach der zweiten Runde erklärte Weselsky die Verhandlungen für gescheitert und schob in der Folge die Urabstimmung unter den GDL-Mitgliedern an.

Ein zentraler Knackpunkt des Konflikts ist die von der GDL geforderte Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter bei vollem Lohn. Die Gewerkschaft will eine Absenkung von 38 auf 35 Stunden erreichen. Die Bahn hält das unter anderem mit Blick auf den Fachkräftemangel für unerfüllbar. Zudem fordert die Gewerkschaft unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie. Die Bahn hat bereits unter anderem elf Prozent mehr in Aussicht gestellt - allerdings bei einer Laufzeit von 32 Monaten.

Längster GDL-Streik im Personenverkehr dauerte 127 Stunden

Nach einer Urabstimmung müssen Streiks prinzipiell nicht mehr zeitlich begrenzt werden. «Wir sind so verantwortungsbewusst, dass wir nicht auf ewige Zeiten streiken werden», sagte Weselsky aber kürzlich. Bei weiteren 24-Stunden-Streiks bleibe es aber eben auch nicht.

Bei vorigen Tarifrunden waren mehrtägige Streiks keine Seltenheit. Der bisher längste GDL-Streik bei der Bahn fand mit 127 Stunden (5 Tage plus 7 Stunden) im Personenverkehr und 138 Streikstunden (5 Tage plus 18 Stunden) im Güterverkehr im Mai 2015 statt. Damals handelte es sich allerdings um den bereits achten Streik seit Beginn des Tarifkonflikts. 2021 streikte die GDL für etwa fünf Tage.

Für längere Streiks sind Urabstimmungen nötig, weil nur so gewährleistet werden kann, dass eine breite Mehrheit der Mitglieder die Strategie der Gewerkschaftsführung auch unterstützt. Für die Beschäftigten bedeutet jeder Streiktag Einnahmeverluste. Zwar gleichen Gewerkschaften den Lohn- und Gehaltsausfall aus der Streikkasse aus, aber in der Regel nicht in vollem Umfang. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben darum per Urabstimmung das Signal, dass sie zu diesem finanziellen Opfer bereit sind.

Bereits zwei Warnstreiks

Im aktuellen Tarifkonflikt hat die Gewerkschaft bisher zweimal mit 20 beziehungsweise 24 Stunden langen Warnstreiks im Personenverkehr die meisten Züge zum Stehen gebracht. Zusammen mit den Arbeitskämpfen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG gab es damit im laufenden Jahr vier Warnstreiks auf der Schiene. (dpa)


 

Knackpunkt Arbeitszeitsenkung

Der Tarifstreit zwischen der GDL und der Bahn ist in sehr kurzer Zeit heftig eskaliert. Mit dem nun ausgerufenen Warnstreik bleibt die GDL wie angekündigt auf Konfrontationskurs. Zwischen dem Verhandlungsauftakt und dem Scheitern der Gespräche lagen nur 15 Tage - dazwischen kam es bereits zu einem Warnstreik, zudem leitete die Gewerkschaft eine Urabstimmung über unbefristete Streiks ein.

Die GDL fordert für den neuen Tarifvertrag unter anderem eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bei gleichem Lohn. DB-Personalvorstand Martin Seiler hält die Forderung für nicht umsetzbar und argumentiert, dass eine Umsetzung zu teuer sei. Zudem brauche es bei weniger Wochenarbeitszeit mehr Beschäftigte - in Zeiten des Fachkräftemangels seien diese aber nicht zu finden. GDL-Chef Weselsky geht dagegen davon aus, dass mit einer geringeren Wochenarbeitszeit die Berufe bei der Bahn attraktiver werden.

Darüber hinaus will die GDL ihren Geltungsbereich bei der Bahn ausweiten und Tarifverträge auch für Arbeitsbereiche abschließen, in denen sie bisher keine Tarifverträge vorweisen kann. Konkret geht es vor allem um Infrastrukturbetriebe. Seiler hält solche Verträge für nicht notwendig, weil die GDL in diesen Bereichen nicht maßgeblich vertreten sei.

Urabstimmungsergebnis erst Ende des Jahres

Der nun angekündigte Warnstreik wäre der vierte Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn im laufenden Jahr. Im März und April streikte bereits die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG jeweils einen Tag lang und legte so zweimal den kompletten Fernverkehr lahm. Auch im Regionalverkehr ging an diesen Warnstreiktagen bundesweit so gut wie nichts.

Die parallel gestartete Urabstimmung unter den GDL-Mitgliedern dauert noch einige Zeit an. Das Ergebnis soll am 19. Dezember vorliegen. Unbefristete Streik sind möglich, wenn 75 Prozent der Abstimmungsteilnehmer für solche Arbeitskämpfe stimmen.

DB bietet elf Prozent mehr Geld

Die von der GDL ausgehandelten Tarifverträge werden bei der Bahn nach Angaben des Konzerns lediglich auf etwa 10 000 Beschäftigte angewendet. Die GDL vertritt aber vor allem Lokführer und Zugbegleiter - sie hat dadurch auch als kleinere Gewerkschaft die Möglichkeit, den Bahnverkehr empfindlich zu stören und Züge zu stoppen. Die EVG verhandelte zuletzt für gut 180 000 DB-Beschäftigte.

Die GDL fordert neben der Arbeitszeitsenkung 555 Euro mehr pro Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie. Die Bahn hat bisher eine elfprozentige Entgelterhöhung bei einer Laufzeit von 32 Monaten sowie die geforderte Inflationsausgleichsprämie angeboten. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.