Geplante EU-Regeln für Mindestlöhne: Deutschland müsste nachbessern

| Politik Politik

Für Mindestlöhne fordert die EU-Kommission erstmals konkrete Vorgaben, die auch in Deutschland zur Anhebung der Lohnuntergrenze führen könnten. Ziel ist, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen, wie die Kommission am Mittwoch erklärte.

Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In Deutschland liegt der Mindestlohn mit derzeit 9,35 Euro pro Stunde deutlich unter den genannten Werten.


Anzeige

Covid-19: Corona-Schnelltest in Hotels und Restaurants

Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise Sicherheit. Covid-19-Schnelltests, sog. Antigen-Test, können in kürzester Zeit größere Klarheit schaffen. Die Anleitung zur Durchführung von Schnelltests muss durch geschultes oder ärztliches Personal erfolgen, zum Beispiel durch eine betriebsärztliche Betreuung.
Mehr erfahren


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen. Die Lohnungleichheit ist den Angaben zufolge ebenso gewachsen wie die Zahl der Menschen, die trotz Arbeit arm sind.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie soll gegensteuern. Sie sieht unter anderem vier Kriterien für «angemessene» Mindestlöhne vor: die Kaufkraft, Größenordnung und Verteilung der Bruttolöhne, der Anstieg der Bruttolöhne sowie die Produktivität. Deutschland und die übrigen 20 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen müssten demnach die Art überprüfen, wie Mindestlöhne festgesetzt werden. In Deutschland ist dafür eine Mindestlohn-Kommission zuständig, in der Gewerkschafter, Arbeitnehmer und Experten sitzen.

Die Kommission betont, dass es nicht etwa um einheitliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten gehe und dass vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn die EU-Verträge setzen Brüssel enge Grenzen: Die EU darf keine Lohnhöhen vorgeben. Da die Kommission in etlichen der 27 Länder auf Skepsis traf, nahm sie sich für die Vorbereitung des Richtlinien-Entwurfs sehr viel Zeit. Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte Jahre dauern, bis er in Kraft tritt. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.