Gericht: In Berlin müssen Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben

| Politik Politik

Mehrere Berliner Gastronomen und Künstler sind mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale im November vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies 22 Anträge am Dienstag zurück, wie ein Sprecher mitteilte. Die betroffenen Gaststätten bleiben damit zunächst geschlossen. Die Verordnung des Berliner Senats, mit der dieser die Schließung der Betriebe im November angeordnet hatte, beruhe «auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage». Das Verbot diene «dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet» habe.

Insgesamt waren gegen die Verordnung rund 100 Eilanträge eingegangen, knapp 80 davon von Gastronomen. Der aktuelle Beschluss gilt indes nur für 22 davon. Beschwerden kamen auch von einem Fitnessstudio und vom Schlosspark-Theater des Kabarettisten Dieter Hallervorden. Sie sahen sich vom Senat ungleich behandelt, weil etwa Friseurgeschäfte sowie der Einzelhandel weiterhin öffnen dürfen. «Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?», fragte Hallervorden in einem Beitrag, der am Montagabend in der rbb-«Abendschau» gezeigt wurde. Die Gastronomen wiederum argumentierten, ihre Gaststätten seien keine «Treiber der Pandemie».

Das wiesen die Richter jedoch zurück. «Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar», gab ein Gerichtssprecher den Beschluss der Kammer wieder. «Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen.» Im Bezirk Neukölln, wo drei der Antragsteller ihre Gaststätten betrieben, liege die Inzidenz aktuell mit 332 Fällen pro 100 000 Einwohnern bundesweit sogar an erster Stelle.

Der Berliner Senat sieht sich mit dem Beschluss in seinem Vorgehen bestätigt. «Das Urteil des Verwaltungsgerichts begrüßen wir natürlich, weil es auch zeigt, dass der Zusammenhang zwischen den Neuinfektionszahlen und den getroffenen Maßnahmen sehr wohl auch bei den Gerichten gesehen wird», sagte Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD).

Gegen die Entscheidung des Gerichts können die Parteien nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. «Wir werden uns das in Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht einlegen», teilte Anwalt Niko Härting am Dienstag mit. Er hatte die 22 Gastronomen vertreten.

Neben Theatern, Museen und Restaurants müssen auch Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- sowie Massagestudios im November schließen. Auch hier wehrten sich die Betreiber mit Eilanträgen gegen die Verordnung. In der vergangenen Woche wurden mehrere davon bereits vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Finanzminister Heere will Steuertricks in der Gastronomie erschweren – auch, um Steuerausfälle bei einer Senkung der Umsatzsteuer für die Branche zu kompensieren.

Auf dem Hauptstadtkongress des Deutschen Reiseverbandes hat DRV-Präsident Norbert Fiebig eine klare politische Kurskorrektur gefordert. Angesichts schwacher Konjunkturaussichten, steigender Preise und einer zunehmenden Bürokratielast sei die wirtschaftliche Lage der Branche ernst.

Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Der Vorsitzende der Partei Die Linke, Jan van Aken, hat sich für die verpflichtende und kostenfreie Abgabe von Leitungswasser in Restaurants ausgesprochen. Seiner Ansicht nach ist dies eine einfache und längst überfällige Maßnahme, um Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen.

Dürfen vegetarische und vegane Produkte bald nicht mehr «Schnitzel» oder «Wurst» heißen? Im Europaparlament steht eine entscheidende Abstimmung an, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert angesichts der massiv gestiegenen Kosten die sofortige Halbierung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Konsum sowie Konjunktur anzukurbeln.