Gericht: In Berlin müssen Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben

| Politik Politik

Mehrere Berliner Gastronomen und Künstler sind mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale im November vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies 22 Anträge am Dienstag zurück, wie ein Sprecher mitteilte. Die betroffenen Gaststätten bleiben damit zunächst geschlossen. Die Verordnung des Berliner Senats, mit der dieser die Schließung der Betriebe im November angeordnet hatte, beruhe «auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage». Das Verbot diene «dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet» habe.

Insgesamt waren gegen die Verordnung rund 100 Eilanträge eingegangen, knapp 80 davon von Gastronomen. Der aktuelle Beschluss gilt indes nur für 22 davon. Beschwerden kamen auch von einem Fitnessstudio und vom Schlosspark-Theater des Kabarettisten Dieter Hallervorden. Sie sahen sich vom Senat ungleich behandelt, weil etwa Friseurgeschäfte sowie der Einzelhandel weiterhin öffnen dürfen. «Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?», fragte Hallervorden in einem Beitrag, der am Montagabend in der rbb-«Abendschau» gezeigt wurde. Die Gastronomen wiederum argumentierten, ihre Gaststätten seien keine «Treiber der Pandemie».

Das wiesen die Richter jedoch zurück. «Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar», gab ein Gerichtssprecher den Beschluss der Kammer wieder. «Auch wenn das Robert Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen.» Im Bezirk Neukölln, wo drei der Antragsteller ihre Gaststätten betrieben, liege die Inzidenz aktuell mit 332 Fällen pro 100 000 Einwohnern bundesweit sogar an erster Stelle.

Der Berliner Senat sieht sich mit dem Beschluss in seinem Vorgehen bestätigt. «Das Urteil des Verwaltungsgerichts begrüßen wir natürlich, weil es auch zeigt, dass der Zusammenhang zwischen den Neuinfektionszahlen und den getroffenen Maßnahmen sehr wohl auch bei den Gerichten gesehen wird», sagte Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD).

Gegen die Entscheidung des Gerichts können die Parteien nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. «Wir werden uns das in Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht einlegen», teilte Anwalt Niko Härting am Dienstag mit. Er hatte die 22 Gastronomen vertreten.

Neben Theatern, Museen und Restaurants müssen auch Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- sowie Massagestudios im November schließen. Auch hier wehrten sich die Betreiber mit Eilanträgen gegen die Verordnung. In der vergangenen Woche wurden mehrere davon bereits vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.