Gericht: Keine Entschädigung für staatliche Corona-Maßnahmen

| Politik Politik

Der Staat muss von Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmern keine Entschädigung jenseits der Soforthilfen zahlen. Das Landgericht München I wies am Mittwoch zwei Klagen gegen den Freistaat ab. Die 15. Zivilkammer sah weder auf Basis des Infektionsschutzgesetzes noch auf einer anderen gesetzlichen Grundlage einen Anspruch auf den geforderten Schadenersatz. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, einer der beiden Kläger hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Geklagt hatten die Betreiberin einer Kartbahn sowie der Betreiber einer Musik- und Filmproduktion. Beide hatten Soforthilfen erhalten, wollten aber auch für entgangene Einnahmen während der Schließungen in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 entschädigt werden.

Die Forderungen in den Klagen waren mit rund 11 000 beziehungsweise 6000 Euro überschaubar. Im Erfolgsfall hätte dem Freistaat allerdings eine Welle ähnlicher Klagen gedroht. Alleine beim Landgericht München I ist bereits ein gutes Dutzend weiterer solcher Klagen anhängig. Dem Finanzministerium waren zuletzt Klagen mit Gesamtforderungen von mehr als 300 000 Euro bekannt.

Martin Kilger ist einer der beide Kläger. «Kein guter Tag für die Kultur», kommentierte er die Entscheidung. In der ersten Instanz habe er sich aber auch «nicht die größten Hoffnungen gemacht», sagte er. «Ich bin zuversichtlich und werde deshalb in Berufung gehen.» Kilger hatte parallel auch vor dem Landgericht Stuttgart geklagt. Dort hat er ebenfalls in der ersten Instanz verloren und nach eigenen Angaben bereits Rechtsmittel eingelegt.

Ähnlich gelagerte Klagen gab es zudem in mehreren anderen Bundesländern. Unter anderem in Hamburg, Brandenburg, Berlin und Niedersachsen entschieden Gerichte ebenfalls gegen die Unternehmer.

Der Präsident des Bayerischen Handwerkstags, Franz Xaver Peteranderl, äußerte Verständnis für die Klagen. Sie seien «eine Frage der Gerechtigkeit und Fairness», wenn einem Unternehmer vom Staat das wirtschaften untersagt werde und er keine Einkünfte mehr erzielen könne.

Eine zentrale Frage bei den Klagen war, ob die Maßnahmen im Frühjahr der Infektionsabwehr oder der Infektionsbekämpfung dienten. Für Abwehrmaßnahmen seien explizit Entschädigungen im Gesetz vorgesehen, der Staat habe sich bisher aber formell auf eine Bekämpfung der Infektion berufen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Die Zivilkammer bestätigte die staatliche Einschätzung. Im Urteil heißt es: «Die Behörden handelten nicht präventiv im Vorfeld einer drohenden Pandemie, sondern haben Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung getroffen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.

Der Hotelverband Deutschland fordert eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Verpackungsverordnung PPWR. Nach Ansicht des Verbands könnten Hotels und Gastronomiebetriebe sonst fälschlicherweise als Hersteller von Verpackungen eingestuft werden.

Die Europäische Kommission hat wegen der Registrierungspflicht für Reisende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Die spanischen Hotelverbände FEHM und CEHAT begrüßen den Schritt und fordern die sofortige Aufhebung der Regelung.

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.