Gericht stuft Schließung von Discos und Bars bei Inzidenz über 10 als rechtswidrig ein

| Politik Politik

Die Betreiberin einer Shisha-Bar hält die Gründe für die Schließung ihrer Einrichtung wegen der Corona-Pandemie nicht für stichhaltig. Sie findet beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Gehör. Zudem gibt dessen Senat gleich noch einen Wink nach Berlin.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. (Az.: 13 MN 352/21)

Die Antragstellerin, die eine Shisha-Bar in Delmenhorst betreibt, hatte in einem Normenkontrolleilantrag argumentiert, die Schließung sei unverhältnismäßig. Nach den vom Robert Koch-Institut (RKI) aufbereiteten Daten spiele das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus seien die Inzidenzwerte willkürlich gewählt und nicht mehr hinreichend aussagekräftig, da sie die notwendigen Parameter nur unzureichend berücksichtigten.

Der Senat entsprach dem Antrag: Es handele sich bei der Schließung der Einrichtungen nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Äntrage von Diskotheken- und Shisha-Bar-Betreibern sind damit gegenstandslos geworden. Unterhalb einer Inzidenz von 35 kämen bei der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Staffelung lediglich allgemeine Regelungen, wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung, äußerstenfalls Zugangsbeschränkungen in Betracht, entschieden die Richter. Generelle Betriebsschließungen einzelner Branchen seien damit nicht vereinbar.

Der Senat wies zudem darauf hin, dass im Hinblick auf das Fortschreiten der Immunisierung der Bevölkerung und der damit verbundenen weitgehenden Beschränkung des Infektionsgeschehens auf weniger vulnerable (jüngere) Gruppen eine Anpassung der Schwellenwerte an die geänderte Sachlage erforderlich sei. Auf Grundlage der derzeit geltenden Schwellenwerte könnten schwerwiegende Grundrechtseingriffe nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum gerechtfertigt werden.

Die Landesregierung nahm das Urteil zur Kenntnis, appellierte aber insbesondere an die jüngeren Leute, sich impfen zu lassen - um sich und andere zu schützen. Die Entscheidung des OVG verdeutliche die Notwendigkeit einer Anpassung der Corona-Verordnung an die geänderte Gefährdungslage aufgrund der gestiegenen Impfquote, insbesondere bei den von Covid-19 besonders gefährdeten Altersgruppen, hieß es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums.

Die Landesregierung habe sich auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Ministerpräsidenten-Konferenz zeitnah stattfindet, um bei der Neubewertung möglichst zu bundeseinheitlichen Parametern zu kommen. Diese müssen aus Sicht der Landesregierung sowohl die Belastung des Gesundheitssystems als auch die Impfquote berücksichtigen. Insofern habe die Landesregierung die zuletzt geänderte Verordnung bereits als Übergangsregelung vorgesehen.

Auch der Geschäftsführer der Schüttorfer Diskothek «Index» in der Grafschaft Bentheim war vor das OVG gezogen. «Ich würde meinen Rechtsglauben verlieren, wenn ich mit der Normenkontrollklage keinen Erfolg hätte», sagte Holger Bösch vor der Entscheidung im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatte das OVG schon die Schließung von Saunen bei einer Inzidenz über 35 gekippt. Es handele sich um keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme, begründete der 13. Senat in einem Eilbeschluss. Auch Bäder müssen nicht mehr bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 schließen.

Auf die Gerichte in Niedersachsen könnte nach Einschätzung von OVG-Präsident Thomas Smollich mit wieder verstärkten Corona-Beschränkungen eine neue Klagewelle zurollen. «Ich erwarte, dass mit Steigen der Inzidenz und Wiedereinführung von Beschränkungen auch die Zahl der Klagen gegen Corona-Maßnahmen sehr schnell wieder in die Höhe schnellen wird», sagte Smollich der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag). «Da wird es sicher in Kürze auch um Fragen gehen, ob der Inzidenzwert noch der richtige und alleinige Maßstab sein kann und was mit denjenigen ist, die vollständig geimpft sind.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.