Gesetz soll Vermietung von Wohnungen an Touristen in Rheinland-Pfalz einschränken

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Die rheinland-pfälzische Landesregierung will mit einem Gesetz dagegen vorgehen, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Das ohnehin begrenzte Angebot von Wohnungen in vielen Städten dürfe nicht weiter verknappt werden, sagte Bauministerin Doris Ahnen (SPD) am Dienstag im Landtag bei der ersten Lesung des Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Die Gemeinden sollen anordnen können, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr Gewerbe oder Touristen beherbergt. Dies gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Die Kommunen sollen zudem ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen können.

Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin kritisierte das Vorhaben als unverhältnismäßig, keine Stadt in Rheinland-Pfalz zähle zu den Top-Standorten von Airbnb. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Köbler verteidigte den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung. Die Regelung schütze vor Spekulanten und sei bereits in sechs anderen Bundesländern Wirklichkeit. (dpa)


 

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