Gesetz soll Vermietung von Wohnungen an Touristen in Rheinland-Pfalz einschränken

| Politik Politik

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will mit einem Gesetz dagegen vorgehen, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Das ohnehin begrenzte Angebot von Wohnungen in vielen Städten dürfe nicht weiter verknappt werden, sagte Bauministerin Doris Ahnen (SPD) am Dienstag im Landtag bei der ersten Lesung des Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum.

Die Gemeinden sollen anordnen können, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr Gewerbe oder Touristen beherbergt. Dies gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Die Kommunen sollen zudem ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen können.

Der CDU-Abgeordnete Helmut Martin kritisierte das Vorhaben als unverhältnismäßig, keine Stadt in Rheinland-Pfalz zähle zu den Top-Standorten von Airbnb. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Köbler verteidigte den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung. Die Regelung schütze vor Spekulanten und sei bereits in sechs anderen Bundesländern Wirklichkeit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.